Moin Moin aus Hamburg,
ich bin bisschen am verzweifeln weil ich speziell zu meinem Fall keine gesonderten Angaben im Internet finden kann.
Ich bin als studentische Aushilfe bei der Bahn angestellt und werde als auch mit dem Studententarif bezahlt (d.h. max. 20 Std in der Woche/ 40 Std. in vorlesungsfreier Zeit / nur Sozialversicherung wird abgezogen).
Nun schaut es bei mir so aus, dass ich dieses Jahr die steuerfreigrenze in Höhe von 8130 € locker überschreite und somit den Soli-Zuschlag und die Lohnsteuer zahlen muss. Mir sagten einige Kollegen aus der Uni, dass man per Steuererklärung als Student diese Abzüge vom Finanzamt wiederbekommt.
Doch als ob das nicht reichen würde, überschreite ich die Lohngrenze im Jahr von Studenten in Höhe von 11.042€ auch um ca. 200 € Brutto. Jetzt machen mir einige Leute angst, so dass ich vor dem Finanzamt damit nicht mehr als Student zähle, wenn ich die Grenze überschreite, und mir auch somit die Lohnsteuer und Soli Zuschlag nicht wiedergezahlt werden.
Was ist nun das Richtige. Ich muss es rechtzeitig wissen, damit ich bis Ende Dezember sonst Schichten streichen lasse, damit ich nicht ünnötig Probleme mit dem Finanzamt habe.
Was kann ich beim Finanzamt als Sonderausgabe angeben?
Ich habe mir für das Studium z.B. einen Laptop angeschafft in diesem Jahr. Sind Mobiltelefone auch als Sonderausgaben angebbar? (letztenendes nutze ich dies auch sehr oft an der Universität).
Vielen Dank im Voraus.
ich bin bisschen am verzweifeln weil ich speziell zu meinem Fall keine gesonderten Angaben im Internet finden kann.
Ich bin als studentische Aushilfe bei der Bahn angestellt und werde als auch mit dem Studententarif bezahlt (d.h. max. 20 Std in der Woche/ 40 Std. in vorlesungsfreier Zeit / nur Sozialversicherung wird abgezogen).
Nun schaut es bei mir so aus, dass ich dieses Jahr die steuerfreigrenze in Höhe von 8130 € locker überschreite und somit den Soli-Zuschlag und die Lohnsteuer zahlen muss. Mir sagten einige Kollegen aus der Uni, dass man per Steuererklärung als Student diese Abzüge vom Finanzamt wiederbekommt.
Doch als ob das nicht reichen würde, überschreite ich die Lohngrenze im Jahr von Studenten in Höhe von 11.042€ auch um ca. 200 € Brutto. Jetzt machen mir einige Leute angst, so dass ich vor dem Finanzamt damit nicht mehr als Student zähle, wenn ich die Grenze überschreite, und mir auch somit die Lohnsteuer und Soli Zuschlag nicht wiedergezahlt werden.
Was ist nun das Richtige. Ich muss es rechtzeitig wissen, damit ich bis Ende Dezember sonst Schichten streichen lasse, damit ich nicht ünnötig Probleme mit dem Finanzamt habe.
Was kann ich beim Finanzamt als Sonderausgabe angeben?
Ich habe mir für das Studium z.B. einen Laptop angeschafft in diesem Jahr. Sind Mobiltelefone auch als Sonderausgaben angebbar? (letztenendes nutze ich dies auch sehr oft an der Universität).
Vielen Dank im Voraus.
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