Sachverhalt:
Falsch hohe LStB wurden am 18./19.04.2012 übermittelt,
daraus im FA Itzehoe eine Steuerschätzung am 03.05.2012 erstellt.
Am 24.05.2012 wurden LStB korrigiert.
Frage:
Welche technischen Maßnahmen muss die FA-MA'in ergreifen, um die Korrekturen wirksam werden zu lassen, und damit die falsch höhe Schätzung zu tilgen?
Leider kennt Sie sich in dem System nicht so gut aus.
					Falsch hohe LStB wurden am 18./19.04.2012 übermittelt,
daraus im FA Itzehoe eine Steuerschätzung am 03.05.2012 erstellt.
Am 24.05.2012 wurden LStB korrigiert.
Frage:
Welche technischen Maßnahmen muss die FA-MA'in ergreifen, um die Korrekturen wirksam werden zu lassen, und damit die falsch höhe Schätzung zu tilgen?
Leider kennt Sie sich in dem System nicht so gut aus.


 Korrektur Steuerschätzung
									
									
									Korrektur Steuerschätzung
								 
							
						
Kommentar