Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Erste Steuererklärung. Einige Fragen zur Situation

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Erste Steuererklärung. Einige Fragen zur Situation

    Da ich seit November 2013 im Anschluss an mein Studium bei einem Unternehmen angestellt bin befasse ich mich seit kurzem mit der Steuererklärung. Für ein besseres Verständnis zunächst einige Kurzinfos:

    - 2008: Hochschulabschluss und Abschluss der schulischen Berufsausbildung zum Elektroniker für Geräte und Systeme
    - Okt. 2008 - Okt. 2011 Bachelor Studium der Elektrotechnik
    - Okt. 2011 – Okt 2013 Master Studium der Elektrotechnik
    - Während des Studiums:
    • HIWI Tätigkeiten ( Hilfswissenschaftler unter 400€)
    • Auslandspraktikum: 6 Monate bezahltes Praktikum in Südkorea
    - seit November 2013 im Unternehmen

    Nun habe ich während meines Studiums und auch während meinem Praktikum keine Steuererklärung gemacht. Da ich nun davon gelesen habe, dass ich den Verlustvortrag auch rückwirkend feststellen lassen kann ergeben sich für mich mehrere Fragen.
    Ich hoffe, dass Ihr mir entsprechend helfen könnt.

    1. Gilt die schulische Berufsausbildung als Erstausbildung, sodass ich die Kosten (Studiengebühr, Kosten für Bücher, Wohnung im Studentenwohnheim) des Bachelors bereits bei den Werbungskosten angerechnet werden.
    2. Muss ich bei der Angabe meines HIWI Einkommens etwas wichtiges beachten, da ich unter den 400 € liege
    3. Während meiner Studienzeit habe ich Bafög erhalten. Diese werden in der Steuererklärung nicht aufgeführt oder?
    4. Wo und wie gebe ich die Einkünfte meines Auslandspraktikums an?
    5. Wo und wie gebe ich die Kosten (Wohnung) meines Auslandspraktikums an?
    Hier sei erwähnt, dass das Praktikum durch das Studium gefordert wird.


    Da es sich um meine erste Steuererklärung handelt ergeben sich für mich noch viele Fragen.
    Ich hoffe, dass Ihr mir die nötige Hilfestellung geben könnt. Wäre euch wirklich sehr dankbar.

    Viele Grüße,
    Kamil

    #2
    AW: Erste Steuererklärung. Einige Fragen zur Situation

    1. m. E. ja.

    2. Es kommt nicht drauf an, ob es 400 Euro waren, sondern wie versteuert wurde. Wenn vom AG pauschal versteuert, muss es nicht in die Steuererklärung, wenn mit Lohnsteuerklasse versteuert und nur unter dem Freibetrag, dann schon.

    3. so ist es

    4. Grds. wird das Welteinkommen versteuert, also i. d. R. angeben. Um Doppelbesteuerung zu vermeiden, gibt es Abkommen, sog. DBA. Wie das mit Südkorea ist - keine Ahnung. Ggf. erhöht das in D. nur den Steuersatz - Progressionsvorbehalt.

    5. Wenn in D versteuert wird, können auch Werbungskosten abgesetzt werden.

    Kommentar


      #3
      AW: Erste Steuererklärung. Einige Fragen zur Situation

      Hallo,

      die Steuererklärung für das Jahr 2009 sollte bis zum 31.12.2013 eingereicht werden. Für das Jahr 2008 ist es zu spät. Wenn es keine Ausnahmen gibt.
      In deinem Fall würde vielleicht ein Besuch beim Steuerberater Sinn machen. Da bei dir wahrscheinlich ein höhere Summe an Werbungskosten zusammenkommen wird. In solchen Fällen schaut das FA genauer nach. Da ist es hilfreich zu wissen, was das FA haben möchte.

      Tschüss

      adamk.

      Kommentar


        #4
        AW: Erste Steuererklärung. Einige Fragen zur Situation

        Wie sieht es es eigentlich aus wenn die Studiengebühren des Studiums bzw. die Semesterbeiträge von dem Konto der Eltern überwiesen wurden?
        Die Sudiengebühren wurden nicht in der Steuererklärung der Eltern angegeben.

        Kann ich diese in meiner Steuererklärung angeben bei den Werbungskosten?

        Kommentar


          #5
          AW: Erste Steuererklärung. Einige Fragen zur Situation

          Hallo,

          das geht nicht. Die Belastung lag nicht bei dir. Deine Eltern sollten dir das Geld auf dein Konto überweisen (als Schenkung deklariert) und dann solltest du erst überweisen.

          Tschüss

          adamk.

          Kommentar

          Lädt...
          X