Da ich seit November 2013 im Anschluss an mein Studium bei einem Unternehmen angestellt bin befasse ich mich seit kurzem mit der Steuererklärung. Für ein besseres Verständnis zunächst einige Kurzinfos:
- 2008: Hochschulabschluss und Abschluss der schulischen Berufsausbildung zum Elektroniker für Geräte und Systeme
- Okt. 2008 - Okt. 2011 Bachelor Studium der Elektrotechnik
- Okt. 2011 – Okt 2013 Master Studium der Elektrotechnik
- Während des Studiums:
• HIWI Tätigkeiten ( Hilfswissenschaftler unter 400€)
• Auslandspraktikum: 6 Monate bezahltes Praktikum in Südkorea
- seit November 2013 im Unternehmen
Nun habe ich während meines Studiums und auch während meinem Praktikum keine Steuererklärung gemacht. Da ich nun davon gelesen habe, dass ich den Verlustvortrag auch rückwirkend feststellen lassen kann ergeben sich für mich mehrere Fragen.
Ich hoffe, dass Ihr mir entsprechend helfen könnt.
1. Gilt die schulische Berufsausbildung als Erstausbildung, sodass ich die Kosten (Studiengebühr, Kosten für Bücher, Wohnung im Studentenwohnheim) des Bachelors bereits bei den Werbungskosten angerechnet werden.
2. Muss ich bei der Angabe meines HIWI Einkommens etwas wichtiges beachten, da ich unter den 400 € liege
3. Während meiner Studienzeit habe ich Bafög erhalten. Diese werden in der Steuererklärung nicht aufgeführt oder?
4. Wo und wie gebe ich die Einkünfte meines Auslandspraktikums an?
5. Wo und wie gebe ich die Kosten (Wohnung) meines Auslandspraktikums an?
Hier sei erwähnt, dass das Praktikum durch das Studium gefordert wird.
Da es sich um meine erste Steuererklärung handelt ergeben sich für mich noch viele Fragen.
Ich hoffe, dass Ihr mir die nötige Hilfestellung geben könnt. Wäre euch wirklich sehr dankbar.
Viele Grüße,
Kamil
- 2008: Hochschulabschluss und Abschluss der schulischen Berufsausbildung zum Elektroniker für Geräte und Systeme
- Okt. 2008 - Okt. 2011 Bachelor Studium der Elektrotechnik
- Okt. 2011 – Okt 2013 Master Studium der Elektrotechnik
- Während des Studiums:
• HIWI Tätigkeiten ( Hilfswissenschaftler unter 400€)
• Auslandspraktikum: 6 Monate bezahltes Praktikum in Südkorea
- seit November 2013 im Unternehmen
Nun habe ich während meines Studiums und auch während meinem Praktikum keine Steuererklärung gemacht. Da ich nun davon gelesen habe, dass ich den Verlustvortrag auch rückwirkend feststellen lassen kann ergeben sich für mich mehrere Fragen.
Ich hoffe, dass Ihr mir entsprechend helfen könnt.
1. Gilt die schulische Berufsausbildung als Erstausbildung, sodass ich die Kosten (Studiengebühr, Kosten für Bücher, Wohnung im Studentenwohnheim) des Bachelors bereits bei den Werbungskosten angerechnet werden.
2. Muss ich bei der Angabe meines HIWI Einkommens etwas wichtiges beachten, da ich unter den 400 € liege
3. Während meiner Studienzeit habe ich Bafög erhalten. Diese werden in der Steuererklärung nicht aufgeführt oder?
4. Wo und wie gebe ich die Einkünfte meines Auslandspraktikums an?
5. Wo und wie gebe ich die Kosten (Wohnung) meines Auslandspraktikums an?
Hier sei erwähnt, dass das Praktikum durch das Studium gefordert wird.
Da es sich um meine erste Steuererklärung handelt ergeben sich für mich noch viele Fragen.
Ich hoffe, dass Ihr mir die nötige Hilfestellung geben könnt. Wäre euch wirklich sehr dankbar.
Viele Grüße,
Kamil
Kommentar