Hallo!
Ich habe eine Frage, ich bin etwas verwirrt, seit letztem Jahr Juni hat sich mein Beschäftigungsverhältnis geändert und ich bin vom Angestellten mit zwei ARbeitgebern (Stereuklasse 1 und 6) zu einem Arbeitgeber (Steuerklasse 6) gewechselt, dort wurde ich aber nur noch als Werkstudent geführt. Ich habe aber laut Lohnzettel weiterhin Rentenversicherungsbeiträge gezahlt. Diese sind in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung des ARbeitgebers aber nicht aufgeführt, also Punkt 22. und 23. fehlt komplett.
Meine Frage ist nun, ich habe mich als normaler Angestellter eingetragen (Rentenversicherungspflichtig), jetzt möchte das Programm aber von mir diese Punkte ausgefüllt haben, ignoriere ich das nun oder muss ich in meiner Tätigkeit was ändern (eigentlich passt das ja schon, da ich ja Beiträge zur RV gezahlt habe)?
Meine andere Frage ist, als Student zahl ich meine Krankenkassenbeiträge selbst, wo kann ich diese angeben?
Ich hoffe ihr könnt mir aus diesem Wirrwarr heraushelfen!
Ich danke euch im Voraus!
Lisabella
Ich habe eine Frage, ich bin etwas verwirrt, seit letztem Jahr Juni hat sich mein Beschäftigungsverhältnis geändert und ich bin vom Angestellten mit zwei ARbeitgebern (Stereuklasse 1 und 6) zu einem Arbeitgeber (Steuerklasse 6) gewechselt, dort wurde ich aber nur noch als Werkstudent geführt. Ich habe aber laut Lohnzettel weiterhin Rentenversicherungsbeiträge gezahlt. Diese sind in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung des ARbeitgebers aber nicht aufgeführt, also Punkt 22. und 23. fehlt komplett.
Meine Frage ist nun, ich habe mich als normaler Angestellter eingetragen (Rentenversicherungspflichtig), jetzt möchte das Programm aber von mir diese Punkte ausgefüllt haben, ignoriere ich das nun oder muss ich in meiner Tätigkeit was ändern (eigentlich passt das ja schon, da ich ja Beiträge zur RV gezahlt habe)?
Meine andere Frage ist, als Student zahl ich meine Krankenkassenbeiträge selbst, wo kann ich diese angeben?
Ich hoffe ihr könnt mir aus diesem Wirrwarr heraushelfen!
Ich danke euch im Voraus!
Lisabella
Kommentar