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Lohnsteuerbescheinigung Zeile 28

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    Lohnsteuerbescheinigung Zeile 28

    Hallo Zusammen,

    für meinen ehemaligen Mitarbeiter will ich die Lohnsteuerbescheinigung 2013 ausstellen. Bei Zeile 28 Beiträge zur privaten KV und Pflege-Pflichtversicherung bin ich ratlos, was ich hier eintragen soll.
    Die Beschäftigung 01.01.-31.10.2013.
    Der Mitarbeiter ist privat krankenversichert, der Beitrag übersteigt die steuerlich begünstigten Beträge für das Lohnsteuerabzugsverfahren.
    Er erhielt monatlich einen AG-Zuschuss zur KV und PV.

    Ich würde mich über Hilfe sehr freuen und danke Euch schon einmal sehr.

    #2
    AW: Lohnsteuerbescheinigung Zeile 28

    Hallo Prrrr,

    wenn du die Zeile freilässt, passiert gar nichts. Die Plausibilitätsprüfung sollte durchlaufen.
    Es gibt Arbeitnehmer die ihrem Arbeitgeber im voraus die privaten Beiträge mitteilen, dann kann dieser Sie auch eintragen.
    Ich teile meinem Arbeitgeber diese per Bescheinigung meiner Krankenkasse mit und diese werden schon beim Lohnsteuerabzug als Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt. Hat den Nachteil, wenn ich im laufenden Jahr Erstattungen bekomme und die tatsächlich geleisteten Beiträge liegen dann unter den bereits berücksichtigten, wundere ich mich plötzlich über eine Nachzahlung im Steuerbescheid.

    Tschüß

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      #3
      AW: Lohnsteuerbescheinigung Zeile 28

      Hallo holzgoe,
      Die Plausibilitätsprüfung hat tatsächlich an dieser Stelle keinen Fehler festgestellt.
      Bin ich als als Arbeitgeber nicht verpflichtet, hier einen Eintrag in Zeile 28 vorzunehmen?
      Vorher (2012) hat diese Erklärung ein Steuerberater gemacht und hierzu gab es entsprechende Angaben.
      Ich weiss nur nicht, wie sie sich zusammensetzen.
      Ich würde gern eine korrekte Erklärung ebgeben und in der Programmhilfe hatte ich es so verstanden, als müsse ich hier etwas tun.

      Über Hilfe würde ich mich daher sehr freuen.
      Vielen Dank im Voraus und viele Grüße, Prrrr

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        #4
        AW: Lohnsteuerbescheinigung Zeile 28

        Es sind die PKV- und PV-Beiträge einzutragen, die (gemindert um den steuerfreien AG-Zuschuss) bei der Ermittlung der LSt des Privatversicherten als Kranken- und Pflegeversicherung vom Brutto abgezogen wurden. Das werden i.A. der vom AN nachgewiesene Basisanteil der PKV und die Private Pflegeversicherung sein.
        Zuletzt geändert von neysee; 13.02.2014, 14:35.

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          #5
          AW: Lohnsteuerbescheinigung Zeile 28

          Hallo neysee,

          ich danke Dir sehr für Deine Antwort.
          Damit ich das aber auch richtig verstehe, was ich berechnen sollte, habe ich es so aufgeschrieben:

          Beitrag für Basisabsicherung KV (lohnsteuerbegünstigt)
          + Beitrag für Basisabsicherung PV (lohnsteuerbegünstigt)
          ./. Freiwilliger Zuschuss zur KV (ausgewiesen als AG-Anteil)
          ./. Freiwilliger Zuschuss zur PV dto.

          Das Ergebnis daraus ist der einzutragende Betrag für Zeile 28.

          Ist das so richtig?
          Ich danke Euch für eine kurze Prüfung und ein Feedback hierzu.
          Viele Grüße
          Prrrr

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            #6
            AW: Lohnsteuerbescheinigung Zeile 28

            Nein, es wird der volle Beitrag der PKV-Basisabsicherung und der Privaten Pflegepflichtversicherung (nach §10 (1) Nr. 3) eingetragen.
            Der AG-Zuschuss ist ja schon in Zeile 24b/c eingetragen.

            Bist du sicher, dass es eine gute Idee ist, auf die Hilfe eines StB zu verzichten? Immerhin haftest du für die Richtigkeit der LStB.

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              #7
              AW: Lohnsteuerbescheinigung Zeile 28

              Hallo neysee,

              herzlichen Dank für Deine Korrektur!

              Nun, die Frage nach dem Steuerberater ist in diesem Fall durchaus pikant. Vorher hat er meine Angelegenheiten gebucht, die Lohnabrechnung, LStB usw. gemacht.
              Übrigens haftet man leider auch dafür, wenn der StB Fehler macht.
              Denn der Unternehmer bleibt in erster Linie verantwortlich - leidige Erfahrung.
              Es gibt gute Gründe, weshalb ich es jetzt alleine mache, geplant war das nicht.
              Ich danke Dir sehr.
              Viele Grüsse
              Prrrr

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                #8
                AW: Lohnsteuerbescheinigung Zeile 28

                "Denn der Unternehmer bleibt in erster Linie verantwortlich - leidige Erfahrung."
                richtig. aber:
                Wenn der Steuerberater etwas falsch macht, dann kannst du ggfs. gegenüber dem StB Haftungsansprüche geltend machen.
                Aber das sollte man mit einem Rechtsanwalt besprechen.

                Mit Elster hat das nichts zu tun.
                Mfg

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