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Betreuungskosten Kind bei getrennter Veranlagung Zeile 68/70

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    Betreuungskosten Kind bei getrennter Veranlagung Zeile 68/70

    Hallo zusammen,

    es geht um die Betreuungskosten für unser Kind, wir sind nicht verheiratet aber leben zusammen mit dem Kind (0101-3112) in einem gemeinsamen Haushalt.
    Die Betreunungskosten für die Tagesmutter werden von meiner Freundin bezahlt.
    In Zeile 68 trägt sie die Tagesmutter und Ersatztagesmutter und die Kosten entsprechend ein.
    Nun die Frage:
    Muss dann in Zeile 70 NOCHMAL der gleiche Betrag wie die Summe aus Zeile 68 eingetragen werden?
    Der Sinn der Zeile 70 ist mir an der Stelle nicht ganz klar, denn ich selbst, der die Betreuungskosten nicht bezahlt, habe diese auch nicht in meiner Anlage K mit angegeben.

    schöne Grüße
    Robert aus Eching

    #2
    AW: Betreuungskosten Kind bei getrennter Veranlagung Zeile 68/70

    Das hat natürlich mit der Elektronischen Lohnsteuerbescheinigung überhaupt nichts zu tun. Und auch nicht mit der Anlage K.

    Kinderbetreuungskosten gehören in die Anlage Kind.

    Wenn Du die Steuererklärung mit ElsterFormular machst dann verrät es die Eingabehilfe schon: in Zeile 68 sind die Betreuungskosten für das Kind einzugeben, in Zeile 70 diejenigen, die man davon selber getragen hat. Eine Verknüpfung mit der Steuererklärung des anderen Elternteils findet nicht statt.

    Kommentar


      #3
      AW: Betreuungskosten Kind bei getrennter Veranlagung Zeile 68/70

      Danke für die schnelle Antwort
      dann war das Missverständlich ausgedrückt, mit Anlage K meinte ich Anlage Kind.

      Wenn ich also keinen Anteil an den Betreuungskosten geleistet habe, gebe ich diese gar nicht an und wenn ich alles bezahlt habe dann doppelt eintragen, einmal in Zeile 68 und einmal in Zeile 70.
      Zuletzt geändert von Robert Eching; 22.02.2014, 14:28.

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