Hallo zusammen,
es geht um die Betreuungskosten für unser Kind, wir sind nicht verheiratet aber leben zusammen mit dem Kind (0101-3112) in einem gemeinsamen Haushalt.
Die Betreunungskosten für die Tagesmutter werden von meiner Freundin bezahlt.
In Zeile 68 trägt sie die Tagesmutter und Ersatztagesmutter und die Kosten entsprechend ein.
Nun die Frage:
Muss dann in Zeile 70 NOCHMAL der gleiche Betrag wie die Summe aus Zeile 68 eingetragen werden?
Der Sinn der Zeile 70 ist mir an der Stelle nicht ganz klar, denn ich selbst, der die Betreuungskosten nicht bezahlt, habe diese auch nicht in meiner Anlage K mit angegeben.
schöne Grüße
Robert aus Eching
es geht um die Betreuungskosten für unser Kind, wir sind nicht verheiratet aber leben zusammen mit dem Kind (0101-3112) in einem gemeinsamen Haushalt.
Die Betreunungskosten für die Tagesmutter werden von meiner Freundin bezahlt.
In Zeile 68 trägt sie die Tagesmutter und Ersatztagesmutter und die Kosten entsprechend ein.
Nun die Frage:
Muss dann in Zeile 70 NOCHMAL der gleiche Betrag wie die Summe aus Zeile 68 eingetragen werden?
Der Sinn der Zeile 70 ist mir an der Stelle nicht ganz klar, denn ich selbst, der die Betreuungskosten nicht bezahlt, habe diese auch nicht in meiner Anlage K mit angegeben.
schöne Grüße
Robert aus Eching
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