Guten Tag, ich habe eine Frage zum Ausfüllen der Steuererklärung. Ich wohne aus privaten Gründen, nicht als beruflich entsandt, in Zürich, arbeite von hier aus in Deutschland im Öffentlichen Dienst und bin in D unbeschränkt steuerpflichtig (automat Lohnsteuerabzug). Auch die Zürcher Steuerbehörden erheben bei mir Steuern, die ich vom deutschen Netto bezahle. In der Steuererklärung möchte ich diesen Betrag geltend machen, bin mir leider nicht sicher, auf welchem Formular (welcher Anlage) ich das tun kann. Wohlgemerkt, es geht nicht um Schweizer Einkünfte, sondern um mein deutsches Gehalt. Bin dankbar für Ratschläge!
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AW: Auslandssteuern erstatten
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Unter der beschränkten Steuerpflicht bin ich automatisch in der Steuerklasse VI gelandet, das zuständige deutsche Finanzamt teilte mir mit, um wieder auf I zu kommen, müsse ich die unbeschränkte Steuerpflicht beantragen. Zudem: für das Jahr 2012, um das es gerade geht, bin ich in jedem Fall noch unbeschränkt steuerpflichtig und nun ist meine Frage eben, an welcher Stelle im Elster-Formular ich die hiesigen Steuerzahlungen geltend machen kann.
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AW: Auslandssteuern erstatten
Zitat von Kloebi Beitrag anzeigenAusländische anzurechnende Steuern kommen grds. in die Anlage AUS.Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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