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Auslandssteuern erstatten

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    Auslandssteuern erstatten

    Guten Tag, ich habe eine Frage zum Ausfüllen der Steuererklärung. Ich wohne aus privaten Gründen, nicht als beruflich entsandt, in Zürich, arbeite von hier aus in Deutschland im Öffentlichen Dienst und bin in D unbeschränkt steuerpflichtig (automat Lohnsteuerabzug). Auch die Zürcher Steuerbehörden erheben bei mir Steuern, die ich vom deutschen Netto bezahle. In der Steuererklärung möchte ich diesen Betrag geltend machen, bin mir leider nicht sicher, auf welchem Formular (welcher Anlage) ich das tun kann. Wohlgemerkt, es geht nicht um Schweizer Einkünfte, sondern um mein deutsches Gehalt. Bin dankbar für Ratschläge!

    #2
    AW: Auslandssteuern erstatten

    Wenn sie in Deutschland keinen Wohnsitz haben, dürften sie nur beschränkt steuerpflichtig (mit den deutschen Einkünften) sein. Da würde ich doch mal in steuerliche Beratung investieren.

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      #3
      AW: Auslandssteuern erstatten

      Vielen Dank für Ihren Hinweis.
      Unter der beschränkten Steuerpflicht bin ich automatisch in der Steuerklasse VI gelandet, das zuständige deutsche Finanzamt teilte mir mit, um wieder auf I zu kommen, müsse ich die unbeschränkte Steuerpflicht beantragen. Zudem: für das Jahr 2012, um das es gerade geht, bin ich in jedem Fall noch unbeschränkt steuerpflichtig und nun ist meine Frage eben, an welcher Stelle im Elster-Formular ich die hiesigen Steuerzahlungen geltend machen kann.

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        #4
        AW: Auslandssteuern erstatten

        Ausländische anzurechnende Steuern kommen grds. in die Anlage AUS. Ob das in dem speziellen Fall auch zutrifft weiß ich aber nicht genau.

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          #5
          AW: Auslandssteuern erstatten

          Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
          Ausländische anzurechnende Steuern kommen grds. in die Anlage AUS.
          ... sofern es keine Kapitaleinkünfte sind, denn diese kommen seit 2009 in die Anlage KAP.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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