Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Ausbildungskosten aus vorigen Jahren wurden nicht angerechnet -> Steuernachzahlung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • neysee
    antwortet
    AW: Ausbildungskosten aus vorigen Jahren wurden nicht angerechnet -> Steuernachzahlun

    Ok, mir war der Anfang des Threads nicht mehr so erinnerlich und hatte nicht mehr nachgelesen. Das Offenhalten hätte natürlich für die VZ erfolgen müssen, in denen die Kosten erklärt wurden.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Picard777
    antwortet
    AW: Ausbildungskosten aus vorigen Jahren wurden nicht angerechnet -> Steuernachzahlun

    Die Frage stellt sich doch gar nicht mehr, denn die Jahre 2009 und 2010 sind doch wohl bestandskräftig, d.h. die Einspruchsfrist abgelaufen, so dass 2009 und 2010 nicht mehr "offen" ist und nicht mehr offengehalten werden kann. Für 2011 ff. ist das Finanzamt aber an diese bestandskräftigen Nichtverluste aus 2009 und 2010 gebunden.

    Einen Kommentar schreiben:


  • neysee
    antwortet
    AW: Ausbildungskosten aus vorigen Jahren wurden nicht angerechnet -> Steuernachzahlun

    Zitat von Elster1907 Beitrag anzeigen
    Hier steht man solle sich wegen ausstehender Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Bescheide "offen halten", dann werde ich mir zumindest diese Option mal noch offen halten.
    Wenn man darauf spekuliert, dass das BVerfG die die Erstausbildungen betreffende Gesetzesänderung kippt, empfiehlt es sich auf jeden Fall, den Bescheid diesbezüglich offen zu halten. Und offen halten heißt, trotzdem angeben, streichen lassen (wie es der geltenden Rechtslage entspricht), Rechtsmittel einlegen, darum bitten, das Verfahren zurückzustellen bis die anhängige Entscheidung ergangen ist.

    Meiner unmaßgeblichen Meinung nach sind die Verfahren die Rückwirkung der Änderung des EStG betreffend nicht aussichtslos, soweit es aber das generelle Anrechnungsverbot von Erstausbildungskosten als Werbungskosten angeht, die Aussichten eher mau.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Elster1907
    antwortet
    AW: Ausbildungskosten aus vorigen Jahren wurden nicht angerechnet -> Steuernachzahlun

    Danke noch mal für eure Antworten. Dann sieht es momentan ja schlecht aus bei mir

    Ich hatte da ein zwei Artikel die ich darüber gelesen habe wohl falsch interpretiert.

    Eben habe ich wieder etwas gesehen:
    http://www.n-tv.de/ratgeber/Studienkosten-senken-die-Steuerlast-article12737011.html

    Hier steht man solle sich wegen ausstehender Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Bescheide "offen halten", dann werde ich mir zumindest diese Option mal noch offen halten.

    Grüße

    Einen Kommentar schreiben:


  • Picard777
    antwortet
    AW: Ausbildungskosten aus vorigen Jahren wurden nicht angerechnet -> Steuernachzahlun

    Ein ERSTstudium im Sinne des STEUERRECHTS ist ein ABGESCHLOSSENES Studium oder eine ABGESCHLOSSENE Berufsausbildung. Ein ABGEBROCHENES Studium zählt somit hierfür NICHT, somit hättest Du JETZT ein ERSTstudium, von dem die Kosten nur als Sonderausgaben abzugsfähig waren, die den Gesamtbetrag der Einkünfte NICHT beeinflussen, da die Sonderausgaben VOM Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden, siehe Steuerbescheid. Somit gab es auch keinen Verlustvortrag, wie unser Rüsseltier schon gesagt hat.

    Einen Kommentar schreiben:


  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Ausbildungskosten aus vorigen Jahren wurden nicht angerechnet -> Steuernachzahlun

    Einen Gesamtbetrag der Einkünfte in Höhe von Null halte ich ehrlich gesagt für sehr ungewöhnlich. Normalerweise kommt ein positiver Betrag raus, manchmal auch ein negativer.

    Unmöglich ist Null natürlich nicht. Aber wo kein Verlust da auch kein Verlustvortrag

    Einen Kommentar schreiben:


  • Elster1907
    antwortet
    AW: Ausbildungskosten aus vorigen Jahren wurden nicht angerechnet -> Steuernachzahlun

    Danke noch mal für eure Antworten.

    Wie genau ist denn ein Erststudium in dem Fall definiert. Genau genommen habe ich schon mal ein Studium abgebrochen. Laut Bafög gilt dies als Zweitstudium.

    Wenn es denn so wäre würde dies etwas an der Situation ändern?

    @L.E.Fant - die Gesamtbetrag der Einkünfte ist 0,- da ich ja nicht gearbeitet sondern studiert habe und somit nur Berufsausbildungskosten als Ausgaben angeben konnte.

    Einen Kommentar schreiben:


  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Ausbildungskosten aus vorigen Jahren wurden nicht angerechnet -> Steuernachzahlun

    Du sagst ja Du hast die Bescheide für 2009 und 2010 bekommen. Schau bitte nochmal nach: wie hoch ist dort der Gesamtbetrag der Einkünfte?

    Einen Kommentar schreiben:


  • FIGUL
    antwortet
    AW: Ausbildungskosten aus vorigen Jahren wurden nicht angerechnet -> Steuernachzahlun

    Hallo,

    war es ein Erststudium?
    Bei -ja- da gibt es keinen Verlustvortrag, da die Kosten zu den Sonderausgaben und NICHT zu Werbungskosten zählen

    Gruß FIGUL

    Einen Kommentar schreiben:


  • Elster1907
    antwortet
    AW: Ausbildungskosten aus vorigen Jahren wurden nicht angerechnet -> Steuernachzahlun

    Also mal ein Update.

    Ich habe noch mal die Steuernummern geprüft und tatsächlich hat sich diese nach unserer Hochzeit geändert.
    Habe also dem FA einen Widerspruch geschrieben mit der Begründung, dass scheinbar der Vorertrag der Jahre 2009 und 2010 nicht berücksichtigt wurde, mit der damaligen Steuernummer.

    Die Antwort leicht gekürzt:
    ...leider keine Möglichkeit Ihrem Einspruch abzuhelfen...
    Erläuterungen: Ein Vorverlustertrag gem. §10d EStG kann nur durchgeführt werden, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte negativ ist. Da dies in den Jahren 2009 und 2010 nicht der Fall ist, ist kein Vortrag möglich. Ein negatives zu versteuerndes Einkommen ist nicht vortragsfähig. Im Übrigen ist ein Verlustvortrag immer nur auf das unmittelbar folgende Jahr möglich. Eine Änderung ist daher nicht möglich.

    ----------

    Ich verstehe es jedoch immer noch nicht ganz, da ich ja nur Ausgaben in den beiden Jahren hatte und somit ein negativer Gesamtbetrag der Einkünfte doch vorliegt?! Daher kommt ja auch das negative zu versteuernde Einkommen.
    Wenn das mit dem unmittelbar nachfolgenden Jahr auch so stimmt, wofür kann man dann seine Ausbildungskosten für die letzten 4 Jahre einreichen? Das kann doch nicht funktionieren...

    Einen Kommentar schreiben:


  • Elster1907
    antwortet
    AW: Ausbildungskosten aus vorigen Jahren wurden nicht angerechnet -> Steuernachzahlun

    Alles klar,

    danke für eure Antworten. Dann werde ich mich mal an mein FA wenden.

    Einen Kommentar schreiben:


  • holzgoe
    antwortet
    AW: Ausbildungskosten aus vorigen Jahren wurden nicht angerechnet -> Steuernachzahlun

    Hallo Elster 1907,

    Zitat:Ich denke mal das FA kann mir auch nicht weiterhelfen ob die vorigen Jahre doch eventuell vergessen wurden, oder ob so alles seine Richtigkeit hat?!

    dein Finanzamt ist der erste Ansprechpartner, der dir weiterhelfen kann! Wie Kloebi schon schrieb, das Finanzamt weiss doch ob es einen Verlustfestellungsbescheid gemacht hat, wenn es denn einen gab.

    Tschüß

    Einen Kommentar schreiben:


  • Kloebi
    antwortet
    AW: Ausbildungskosten aus vorigen Jahren wurden nicht angerechnet -> Steuernachzahlun

    Nur und ausschließlich das Finanzamt kann dir weiterhelfen.

    Der negative Gesamtbetrag nützt dir allein nichts. Du brauchst einen Bescheid über den verbleibenden Verlustvortrag. Aus diesem heraus erfolgt die Verrechnung mit den Folgejahren.

    Außerdem ist Quatsch, dass deine Frau und du ihre Steuernummer bei einer Zusammenveranlagung behalten haben. Bei einer Zusammenveranlagung hat man zusammen nur eine Steuernummer. Nicht mit ID-Nr. vewechseln.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Elster1907
    antwortet
    AW: Ausbildungskosten aus vorigen Jahren wurden nicht angerechnet -> Steuernachzahlun

    Vielen Dank für deine Antwort.

    Für 2009 und 2010 habe ich jeweils einen negativen Gesamtbetrag bekommen. Da Student und eigentlich nur Ausgaben vorhanden waren.

    Durch die Zusammenveranlagung haben wir eigentlich keine neue Steuernummer erhalten. Sowohl meine Frau als auch ich haben unsere alten Steuernummern behalten.

    Wie Geschrieben, im Bescheid werden die Ausbildungskosten der Jahre 2009 und 2010 gar nicht erwähnt.

    Das mit dem Progressionsvorbehalt kenne ich, da ich jedoch die Verluste aus 2009 und 2010 habe bin ich davon ausgegangen, dass hier keine Nachzahlung auf uns zukommt.

    Ich denke mal das FA kann mir auch nicht weiterhelfen ob die vorigen Jahre doch eventuell vergessen wurden, oder ob so alles seine Richtigkeit hat?!

    Einen Kommentar schreiben:


  • Kloebi
    antwortet
    AW: Ausbildungskosten aus vorigen Jahren wurden nicht angerechnet -> Steuernachzahlun

    Also zunächst wirst du Steuererklärungen abgegeben und Steuerbescheide bekommen haben.

    Hast Du zum 31.12.2010 einen Bescheid über den verbleibenden Verlustvortrag bekommen? Das ging nur bei einem negativen Gesamtbetrag der Einkünfte. War das so?

    Wenn Du den Bescheid hast, müsst der Vortrag automatisch erfolgen. Es sei denn du hast bei der Zusammenveranlagung eine neue Steuernummer erhalten und das FA hat das übersehen.

    Ob der - evtl. - Verlustvortrag aus 2010 in 11 und 12 aufgebraucht wurde, kann hier niemand sagen, das müsstest du aber aus den Bescheiden ersehen können.

    Die Nachzahlung 2013 erscheint aber logisch, da deine Frau Lohnersatzleistungen erhalten hat, die den Steuersatz erhöhen. Gib mal das Stichwort Progressionsvorbehalt in eine Suchmaschine ein.

    Einen Kommentar schreiben:

Lädt...
X