Hallo Zusammen,
ich hab von April 2011 bis April 2013 ein Konsekutives Masterstudium gemacht. Wie ich gelesen habe, es handelt sich um ein Zweitstudium und ich konnte die Studiengebühren absetzen. Während dieser Zeit habe ich Steuererklärung gemacht, aber meine Studiengebühren nicht als Werbungskosten eingetragen (weil ich nicht wusste, dass sie absetzbar sind). Im 2011 hatte ich 0 Euro Steuerbezahlt, und in 2013, 100 Euro.
Nun die Fragen:
1. Kann ich die gesamten Studiengebühren als Werbungskosten in Steuererklärung von 2013 eintragen?
2. Soll ich dafür das "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Velustvortrags" ankreuzen, obwohl ich in letzten 2. Jahre keinen Verlustbescheid bekommen habe?
3. Falls die Antwort auf 1 u. 2. negativ ist, soll ich kann ich die Studiengebühren als Sonderausgaben eintragen? In diesem Fall werden nur die Studiengebühren die ich in 2013 bezahlt habe berücksichtigt. oder?
4. Weitere tipps, Empfehlungen was ich machen könnte?
Vielen Dank im Voraus.
ich hab von April 2011 bis April 2013 ein Konsekutives Masterstudium gemacht. Wie ich gelesen habe, es handelt sich um ein Zweitstudium und ich konnte die Studiengebühren absetzen. Während dieser Zeit habe ich Steuererklärung gemacht, aber meine Studiengebühren nicht als Werbungskosten eingetragen (weil ich nicht wusste, dass sie absetzbar sind). Im 2011 hatte ich 0 Euro Steuerbezahlt, und in 2013, 100 Euro.
Nun die Fragen:
1. Kann ich die gesamten Studiengebühren als Werbungskosten in Steuererklärung von 2013 eintragen?
2. Soll ich dafür das "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Velustvortrags" ankreuzen, obwohl ich in letzten 2. Jahre keinen Verlustbescheid bekommen habe?
3. Falls die Antwort auf 1 u. 2. negativ ist, soll ich kann ich die Studiengebühren als Sonderausgaben eintragen? In diesem Fall werden nur die Studiengebühren die ich in 2013 bezahlt habe berücksichtigt. oder?
4. Weitere tipps, Empfehlungen was ich machen könnte?
Vielen Dank im Voraus.
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