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Studiengebühren - Zweitstudium - Rückwirkend absetzen

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    Studiengebühren - Zweitstudium - Rückwirkend absetzen

    Hallo Zusammen,

    ich hab von April 2011 bis April 2013 ein Konsekutives Masterstudium gemacht. Wie ich gelesen habe, es handelt sich um ein Zweitstudium und ich konnte die Studiengebühren absetzen. Während dieser Zeit habe ich Steuererklärung gemacht, aber meine Studiengebühren nicht als Werbungskosten eingetragen (weil ich nicht wusste, dass sie absetzbar sind). Im 2011 hatte ich 0 Euro Steuerbezahlt, und in 2013, 100 Euro.

    Nun die Fragen:
    1. Kann ich die gesamten Studiengebühren als Werbungskosten in Steuererklärung von 2013 eintragen?
    2. Soll ich dafür das "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Velustvortrags" ankreuzen, obwohl ich in letzten 2. Jahre keinen Verlustbescheid bekommen habe?
    3. Falls die Antwort auf 1 u. 2. negativ ist, soll ich kann ich die Studiengebühren als Sonderausgaben eintragen? In diesem Fall werden nur die Studiengebühren die ich in 2013 bezahlt habe berücksichtigt. oder?
    4. Weitere tipps, Empfehlungen was ich machen könnte?

    Vielen Dank im Voraus.

    #2
    AW: Studiengebühren - Zweitstudium - Rückwirkend absetzen

    Hallo,

    1. - nein
    2. - ja
    3. - ja
    4. - 0 Idee! Aber ein StB könnte helfen. Ob die Fragen 1-3 sich auswirken?, weiss ich nicht.
    Gruss (S)stiller
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    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Studiengebühren - Zweitstudium - Rückwirkend absetzen

      Zitat von stiller Beitrag anzeigen
      Hallo,

      1. - nein
      2. - ja
      3. - ja
      4. - 0 Idee! Aber ein StB könnte helfen. Ob die Fragen 1-3 sich auswirken?, weiss ich nicht.
      Hallo,

      danke für die rasche Antwort. Mich wundert die Ja Antwort auf zweite Frage. Wenn ich die Studiengebühren in 2011 und 2012 nicht eingetragen haben, dann sind auch keine Verluste entstanden. oder? In dem fall kann ich nicht die gezahlten Studiengebühren in 2011 u. 2012 nicht Rückwirkend geltend machen. oder?

      Danke

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        #4
        AW: Studiengebühren - Zweitstudium - Rückwirkend absetzen

        Stimmt. Frage 2) muss auch mit Nein beantwortet werden.
        Mfg

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