eTin

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  • Klüpfel
    Neuer Benutzer
    • 13.05.2014
    • 3

    #1

    eTin

    meine etin besteht nur aus Zahlen, gefordert wird jedoch eine Kombination aus Zahlen, Buchstaben usw.
    Eine Übermittlung ist somit nicht möglich!
  • Basteltyp
    Neuer Benutzer
    • 10.01.2012
    • 2275

    #2
    AW: eTin

    Hallo,

    stellen Sie wirklich Lohnsteuerbescheinigungen für Ihre Mitarbeiter aus?
    Mit welcher Steuersoftware?

    Die eTIN ist eigentlich seit 2010 nicht mehr relevant.
    Gruß, Basteltyp

    ***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
    ***Datensicherung schont Nerven und sichert die Freizeit***

    Kommentar

    • Klüpfel
      Neuer Benutzer
      • 13.05.2014
      • 3

      #3
      AW: eTin

      ich habe eine eTin auf meiner Lohnsteuerbescheinigung, diese kann ich jedoch nicht in die Anlage N eintragen

      Kommentar

      • AG1971
        Neuer Benutzer
        • 05.06.2009
        • 3520

        #4
        AW: eTin

        Welche Steuersoftware nutzt Du denn zur Erstellung Deiner Steuererklärung?

        Eigentlich ist die Eingabe einer eTIN nicht mehr notwendig.
        Mit freundlichen Grüßen
        - AG1971 -
        Aktuelle ElsterFormularVersion 17.1.18827 | Download > https://www.elster.de/elfo_down.php |

        Kommentar

        • holzgoe
          Erfahrener Benutzer
          • 19.01.2009
          • 12107

          #5
          AW: eTin

          Hallo Klüpfel,

          du schreibst von Anlage N, dann geht es offensichtlich um die Einkommensteuererklärung.
          Hast du die aktuellste Version von Elsterformular ?
          Welches Jahr willst du machen ?
          Ich habe es getestet mit der aktuellsten Version, es kommt nur ein grüner Hinweis, da kannst du auf nicht mehr anzeigen klicken und sogar die Steuerberechnung funktioniert dann.
          Somit kannst du auf alle Fälle übermitteln.

          Tschüß

          Kommentar

          • Elster-Tester
            Neuer Benutzer
            • 09.04.2013
            • 2511

            #6
            AW: eTin

            Was hat ElsterLohn mit der Anlage N zu schaffen?
            Falsches Forum?
            Mfg

            Kommentar

            • widdi
              Neuer Benutzer
              • 20.02.2015
              • 3

              #7
              AW: eTin

              falsches Forum.. stimme ich ueberein.

              ich sitze gerade an der Einkommenssteuer 2014 und habe dasselbe Problem.

              Gefordert wird im Kopf von Anlage N neben der Steuerklasse die eTin.

              Aufbau laut Software:

              8 Stellen Buchstaben von A bis Z
              2 Stellen numerisch
              1 Stelle Buchstabe von A bis L
              2 Stellen numerisch (01-31)
              1 Stelle Buchstabe von A bis Z


              Laut der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung von meiner Frau und mir, haben diese eTins leider folgenden Aufbau

              11 Stellen numerisch

              Das passt nicht zusammen.... und nun? einfach leer lassen?

              Kommentar

              • stiller
                Neuer Benutzer
                • 18.07.2008
                • 6439

                #8
                AW: eTin

                Zitat von widdi Beitrag anzeigen
                falsches Forum.. stimme ich ueberein.

                ich sitze gerade an der Einkommenssteuer 2014 und habe dasselbe Problem.

                Gefordert wird im Kopf von Anlage N neben der Steuerklasse die eTin.

                Aufbau laut Software:

                8 Stellen Buchstaben von A bis Z
                2 Stellen numerisch
                1 Stelle Buchstabe von A bis L
                2 Stellen numerisch (01-31)
                1 Stelle Buchstabe von A bis Z


                Laut der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung von meiner Frau und mir, haben diese eTins leider folgenden Aufbau

                11 Stellen numerisch

                Das passt nicht zusammen.... und nun? einfach leer lassen?
                Ja, die etin interessiert niemanden mehr, die Steuer-ID (rein numerisch) ist wichtig.

                Ich hoffe Du hast gesehen, der thread ist aus 2014?
                Gruss (S)stiller
                STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

                Kommentar

                • widdi
                  Neuer Benutzer
                  • 20.02.2015
                  • 3

                  #9
                  AW: eTin

                  Danke,

                  der Thread aus 2015 https://www.elster.de/anwenderforum/...highlight=etin war geschlossen worden. Dort stand schon "leer lassen". Aber ich verstehe nicht, warum es eine eTin gibt, die einen anderen Aufbau hat.. und die "veraltete" Version noch in den aktuellen Vordrucken eingebbar ist (sein soll). Aber wenn die anderen Felder genügen soll es mir recht sein. Für meinen Bogen gab es aus der Vergangenheit einen eTin-Wert. Den für meine Frau konnte ich nur nirgends finden.

                  Kommentar

                  • Charlie24
                    Erfahrener Benutzer
                    • 14.03.2014
                    • 45963

                    #10
                    AW: eTin

                    Ja, die etin interessiert niemanden mehr, ...
                    Ganz so ist es nicht. Bei ElsterFormular gibt es immer noch einen (zwar abschaltbaren) Hinweis, wenn das Feld leer bleibt.

                    Im EOP wird die eTin bei der Belegübernahme sogar immer noch automatisch eingefüllt.

                    - - - Aktualisiert - - -

                    Aber ich verstehe nicht, warum es eine eTin gibt, die einen anderen Aufbau hat..
                    Das ist keine eTin, das ist die persönliche Identifikationsnummer nach § 139b der Abgabenordnung, die inzwischen jede Person in Deutschland hat bzw. ab Geburt erhält.

                    Das reicht als eindeutige Kennung, so dass die eTin eigentlich entbehrlich geworden ist.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar

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