Hallo,
ich bin ab dieses Jahr umsatzsteuerpflichtig.
Für das Jahr 2013 habe ich bereits Einkommensteuererklärung und
Einnahme-Überschuss-Rechnung fertig gestellt.
(Im Jahr 2013 war ich noch Kleinunternehmer.)
Im November 2013 habe ich einen Computer im Ausland erworben,
da der Mac dort günstiger als in Deutschland ist. Diesen möchte ich jedenfalls
als Abschreibung steuerlich geltend machen.
Bei der Einkommensteuererklärung des Jahres 2013 habe ich eine Tabelle des
Abschreibungsverzeichnisses beigefügt.
Frage 1:
Wenn ich richtig verstanden habe, ist die Nutzungsdauer eines Computers drei Jahre.
z.B.
2000 Euro / 36 Monate (3 Jahre) x 2 Monat (Nov. und Dez. 2013) = 111,11 Euro
111,11 Euro ist der Betrag, den man für das Jahr 2013 als Abschreibung steuerlich
geltend machen kann; Ist das richtig?
Frage 2
Aus einigen Gründen bin ich erst jetzt in der Lage, die Umsatzsteuer-Voranmeldung
für das 1. Quartal zu machen.
Muss man die Abschreibung des Jahr 2013 schon bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung mitteilen?
Oder erst bei der nächsten Einkommensteuererklärung im Mai 2015?
Ich würde mich über jede Antwort freuen.
ich bin ab dieses Jahr umsatzsteuerpflichtig.
Für das Jahr 2013 habe ich bereits Einkommensteuererklärung und
Einnahme-Überschuss-Rechnung fertig gestellt.
(Im Jahr 2013 war ich noch Kleinunternehmer.)
Im November 2013 habe ich einen Computer im Ausland erworben,
da der Mac dort günstiger als in Deutschland ist. Diesen möchte ich jedenfalls
als Abschreibung steuerlich geltend machen.
Bei der Einkommensteuererklärung des Jahres 2013 habe ich eine Tabelle des
Abschreibungsverzeichnisses beigefügt.
Frage 1:
Wenn ich richtig verstanden habe, ist die Nutzungsdauer eines Computers drei Jahre.
z.B.
2000 Euro / 36 Monate (3 Jahre) x 2 Monat (Nov. und Dez. 2013) = 111,11 Euro
111,11 Euro ist der Betrag, den man für das Jahr 2013 als Abschreibung steuerlich
geltend machen kann; Ist das richtig?
Frage 2
Aus einigen Gründen bin ich erst jetzt in der Lage, die Umsatzsteuer-Voranmeldung
für das 1. Quartal zu machen.
Muss man die Abschreibung des Jahr 2013 schon bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung mitteilen?
Oder erst bei der nächsten Einkommensteuererklärung im Mai 2015?
Ich würde mich über jede Antwort freuen.
Kommentar