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Änderungen am Verfahren zur Datenübermittlung von Lohnsteuerbescheinigungen

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    Änderungen am Verfahren zur Datenübermittlung von Lohnsteuerbescheinigungen

    Hallo!

    Änderungen am Verfahren zur Datenübermittlung von Lohnsteuerbescheinigungen

    Bislang konnten Lohnsteuerbescheinigungen nur bis zum Ablauf des Kalenderjahres übermittelt werden, welches auf den Ausstellungszeitraum folgt. So konnten Lohnsteuerbescheinigungen für das Jahr 2011 nur bis Ende des Jahres 2012 übermittelt werden.

    Diese Verfahrensweise wurde nun geändert.

    Für Lohnsteuerbescheinigungen ab dem Jahr 2012 gibt es keine Begrenzung des Übermittlungszeitraumes mehr. So können z.B. Lohnsteuerbescheinigungen für das Jahr 2012 auch noch im Jahr 2015 und später übermittelt werden.
    Mit freundlichen Grüßen
    - AG1971 -
    Aktuelle ElsterFormularVersion 17.1.18827 | Download > https://www.elster.de/elfo_down.php |

    #2
    AW: Änderungen am Verfahren zur Datenübermittlung von Lohnsteuerbescheinigungen

    Hallo AG1971,

    danke, - danke für die Nachricht und danke für Verfahrensänderung.
    Wenn nun die Finanzverwaltung Änderungen stringend als solche und nicht additiv erfasst,
    bzw. nicht nur nach mit Steuer-ID, sondern auch nach nur mit eTIN übermittelten Datensätzen schaut,
    könnte vieles hier entspannter laufen.
    Mit freundlichen Grüßen
    gez. D. Cremer

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      #3
      AW: Änderungen am Verfahren zur Datenübermittlung von Lohnsteuerbescheinigungen

      @ AG1971

      Hallo AG1971,

      vielen Dank für Ihre Info. Für alle Betroffene eine wichtige Änderungen am Verfahren zur Datenübermittlung von Lohnsteuerbescheinigungen.

      Mit freundlichen Grüßen
      Hagen - Gronert

      @ DC1961-1

      Hallo DC1961-1,

      habe ich es richtig verstanden? ~ stringend > zwingend
      ~~~~~~~~ " ~~~~~~~~~? ~ additiv > hinzufügend

      Mit freundlichen Grüßen
      Hagen - Gronert

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        #4
        AW: Änderungen am Verfahren zur Datenübermittlung von Lohnsteuerbescheinigungen

        Hallo,

        man kann alles übertreiben oder Allem einen gelahrten Anstrich verpassen, aber dann bitte richtig schreiben

        - stringent - :-)
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Änderungen am Verfahren zur Datenübermittlung von Lohnsteuerbescheinigungen

          Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
          Hallo,

          man kann alles übertreiben oder Allem einen gelahrten Anstrich verpassen, aber dann bitte richtig schreiben

          - stringent - :-)
          Hallo FIGUL,

          Den Begriff ~~~ stringend ~~~ von DC1961-1 in seinem Beitrag (Gestern, 23:20) verwendet, kenne ich nicht.
          Vielen Dank für Ihre Erklärung der richtigen Schreibweise ~~~ stringent.

          Habe ich es richtig verstanden? ~ stringent > bedeutet: zwingend.

          Anmerkung: das kenne ich > gelahrt > es bedeutet: gelehrt


          Mit freundlichen Grüßen
          Hagen - Gronert

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            #6
            AW: Änderungen am Verfahren zur Datenübermittlung von Lohnsteuerbescheinigungen

            http://de.wiktionary.org/wiki/stringent

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              #7
              AW: Änderungen am Verfahren zur Datenübermittlung von Lohnsteuerbescheinigungen

              Guten Abend L. E. Fant,

              Dankeschön, jetzt kenne ich die Bedeutung.

              Ich wünsche Dir ein schönes Wochende und verbleibe

              mit freundlichen Grüßen
              Hagen

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                #8
                AW: Änderungen am Verfahren zur Datenübermittlung von Lohnsteuerbescheinigungen

                Zitat von DC1961-1 Beitrag anzeigen
                Hallo AG1971,

                danke, - danke für die Nachricht und danke für Verfahrensänderung.
                Wenn nun die Finanzverwaltung Änderungen stringend als solche und nicht additiv erfasst,
                bzw. nicht nur nach mit Steuer-ID, sondern auch nach nur mit eTIN übermittelten Datensätzen schaut,
                könnte vieles hier entspannter laufen.
                Die eTIN sollte vom Arbeitgeber eigentlich gar nicht mehr verwendet werden.
                Die eTIN wurde durch die Steueridentifikationsnummer ersetzt.
                Mfg

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                  #9
                  AW: Änderungen am Verfahren zur Datenübermittlung von Lohnsteuerbescheinigungen

                  Werte MitforistInnen,

                  wenn die angewandte Praxis so einfach wäre, wie die hehre Theorie, hätten wir mehr Zeit für das Wahre, Schöne.
                  Fragen Sie dort draußen mal nach der Steuer-ID. Nicht nur, dass ein ganzer Absatz der Erläuterungen notwendig ist, wo jeder diese Steuer-ID ablesen kann, nein besonders in Bayern und Nordrhein-Westfalen wird auch gerne die eigene Steuernummer angegeben. Zur Not tut es doch sicherlich auch die Sozialversicherungsnummer – oder? Und für ehemals geringfügig Beschäftige gilt die Aussage: Isch abe kein Steuer-ID. Isch zahle kein Steuer.
                  Es würde das Tagesgeschäft aufs Äußerste erleichtern, wenn eine Auszahlung ohne Nennung einer gültigen Steuer-ID rechtsgültig verweigert werden könnte. Sollen die Sozialpläner sich doch ihr Geld bei der Hinterlegungsstelle des zuständigen Amtsgerichts abholen, -selbstverständlich abzüglich der Hinterlegungsgebühren.
                  Mit freundlichen Grüßen
                  gez. D. Cremer

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Änderungen am Verfahren zur Datenübermittlung von Lohnsteuerbescheinigungen

                    Zitat von DC1961-1 Beitrag anzeigen
                    Werte MitforistInnen,

                    wenn die angewandte Praxis so einfach wäre, wie die hehre Theorie, hätten wir mehr Zeit für das Wahre, Schöne.
                    Fragen Sie dort draußen mal nach der Steuer-ID. Nicht nur, dass ein ganzer Absatz der Erläuterungen notwendig ist, wo jeder diese Steuer-ID ablesen kann, nein besonders in Bayern und Nordrhein-Westfalen wird auch gerne die eigene Steuernummer angegeben. Zur Not tut es doch sicherlich auch die Sozialversicherungsnummer – oder? Und für ehemals geringfügig Beschäftige gilt die Aussage: Isch abe kein Steuer-ID. Isch zahle kein Steuer.
                    Es würde das Tagesgeschäft aufs Äußerste erleichtern, wenn eine Auszahlung ohne Nennung einer gültigen Steuer-ID rechtsgültig verweigert werden könnte. Sollen die Sozialpläner sich doch ihr Geld bei der Hinterlegungsstelle des zuständigen Amtsgerichts abholen, -selbstverständlich abzüglich der Hinterlegungsgebühren.
                    Sehr geehrter Herr Cremer,

                    Ihren Beitrag habe ich aufmerksam und mit Interesse gelesen. Zu Ihren Ausführungen bedarf es meinerseits keiner Hinzufügung.
                    Theoriebasierte Strategien und konträr praxistaugliche Strukturen sind ein heikles Thema, welches sich nicht zu einer Diskussion
                    im ElsterForum eignet.

                    Mit freundlichen Grüßen
                    Hagen Gronert

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                      #11
                      AW: Änderungen am Verfahren zur Datenübermittlung von Lohnsteuerbescheinigungen

                      Ich bin gegen die eTIN und für die ID!!!
                      Denn Tom Schmidt geb. 15.01.1980 in Frankfurt/Main hat die gleiche eTIN wie Tom Schmidt geb. 15.01.1980 in Frankfurt (Oder). Passende eTIN-Ermittler gibt es im www bestimmt immer noch.
                      Noch besser: Hans Nagel und Hans Negel, geb. am gleichen Tag in B, HH, FF, F, HB, SÜW, LD, M, D, DD, LRO, DBR, HWI, ...

                      P.S. Zum Ausgangspost von AG1971 passt mein Beitrag nicht wirklich. In der Vergangenheit konnten aufgrund der eTIN Datensätze nicht gefunden werden, weil sie in verschiedenen BL gelandet sind. Fehlende LStB werden vom Bearbeiter doch erst bei der Veranlagung festgestellt - bitte keine Diskussion - wie lange dauert die Rückerstattung. Wenn die Arbeitgeber angeschrieben wurden die LStB erneut zu senden, war dies technisch oft nicht mehr möglich. Daher begrüße ich diese Verfahrensänderung.
                      Zuletzt geändert von stiller; 30.08.2014, 08:49. Grund: P.S.
                      Gruss (S)stiller
                      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                        #12
                        AW: Änderungen am Verfahren zur Datenübermittlung von Lohnsteuerbescheinigungen

                        Zitat von stiller Beitrag anzeigen
                        Ich bin gegen die eTIN und für die ID!!!
                        Denn Tom Schmidt geb. 15.01.1980 in Frankfurt/Main hat die gleiche eTIN wie Tom Schmidt geb. 15.01.1980 in Frankfurt (Oder). Passende eTIN-Ermittler gibt es im www bestimmt immer noch.
                        Noch besser: Hans Nagel und Hans Negel, geb. am gleichen Tag in B, HH, FF, F, HB, SÜW, LD, M, D, DD, LRO, DBR, HWI, ...

                        P.S. Zum Ausgangspost von AG1971 passt mein Beitrag nicht wirklich. In der Vergangenheit konnten aufgrund der eTIN Datensätze nicht gefunden werden, weil sie in verschiedenen BL gelandet sind. Fehlende LStB werden vom Bearbeiter doch erst bei der Veranlagung festgestellt - bitte keine Diskussion - wie lange dauert die Rückerstattung. Wenn die Arbeitgeber angeschrieben wurden die LStB erneut zu senden, war dies technisch oft nicht mehr möglich. Daher begrüße ich diese Verfahrensänderung.
                        Ein anderes Problem tritt auf, wenn der Stpfl. mehrere Vornamen hat oder einen anderen Vornamen, z.B. wenn Sepp Maier laut Einwohnermeldeamt eigentlich Josef heißt. Sein Arbeitgeber kennt ihn nur unter Sepp Maier und ermittelt daher eine andere eTIN als das Finanzamt, weil das Finanzamt ihn unter Josef Maier führt.

                        - - - Aktualisiert - - -

                        Zitat von DC1961-1 Beitrag anzeigen
                        Werte MitforistInnen,

                        wenn die angewandte Praxis so einfach wäre, wie die hehre Theorie, hätten wir mehr Zeit für das Wahre, Schöne.
                        Fragen Sie dort draußen mal nach der Steuer-ID. Nicht nur, dass ein ganzer Absatz der Erläuterungen notwendig ist, wo jeder diese Steuer-ID ablesen kann, nein besonders in Bayern und Nordrhein-Westfalen wird auch gerne die eigene Steuernummer angegeben. Zur Not tut es doch sicherlich auch die Sozialversicherungsnummer – oder? Und für ehemals geringfügig Beschäftige gilt die Aussage: Isch abe kein Steuer-ID. Isch zahle kein Steuer.
                        Es würde das Tagesgeschäft aufs Äußerste erleichtern, wenn eine Auszahlung ohne Nennung einer gültigen Steuer-ID rechtsgültig verweigert werden könnte. Sollen die Sozialpläner sich doch ihr Geld bei der Hinterlegungsstelle des zuständigen Amtsgerichts abholen, -selbstverständlich abzüglich der Hinterlegungsgebühren.
                        Ohne Steueridentifikationsnummer, kein Elstam, und ohne Elstam zwangsweiße Steuerklasse 6.
                        Daher sollte der Arbeitnehmer aus Eigeninteresse bemüht sein, dass dem AG die ID-Nr vorliegt.
                        Mfg

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                          #13
                          AW: Änderungen am Verfahren zur Datenübermittlung von Lohnsteuerbescheinigungen

                          Werte MitforistInnen,

                          ich bin auch für die Steuer-ID und gegen die eTIN; da sind wir d’accord.
                          Allein, bei jeder fünften Übermittlung liegt aus den oben beschriebenen Gründen keine Steuer-ID vor. Wenn die Finanzverwaltung dann auch nach nur mit eTIN übermittelten Datensätzen schauen würde, könnte vieles hier entspannter laufen.
                          Und mein Dank für die Verfahrensänderung hatte ich gleich zu Beginn ausgesprochen. Darauf haben die AnwenderInnen lange gewartet.
                          Mit freundlichen Grüßen
                          gez. D. Cremer

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                            #14
                            AW: Änderungen am Verfahren zur Datenübermittlung von Lohnsteuerbescheinigungen

                            Zitat von DC1961-1 Beitrag anzeigen
                            Werte MitforistInnen,

                            ich bin auch für die Steuer-ID und gegen die eTIN; da sind wir d’accord.
                            Allein, bei jeder fünften Übermittlung liegt aus den oben beschriebenen Gründen keine Steuer-ID vor. Wenn die Finanzverwaltung dann auch nach nur mit eTIN übermittelten Datensätzen schauen würde, könnte vieles hier entspannter laufen.
                            Und mein Dank für die Verfahrensänderung hatte ich gleich zu Beginn ausgesprochen. Darauf haben die AnwenderInnen lange gewartet.
                            Manchmal versucht auch die Finanzverwaltung, Datensätze zu finden: mit eTIN, Steuer-ID, Name und Datum der Geburt. Und dass jede 5.fehlt, kann ich nicht bestätigen. Es könnte auch von BL oder FA unterschiedlich sein. Die Datensender sind logischerweise "nie" Schuld.
                            Zuletzt geändert von stiller; 31.08.2014, 03:59.
                            Gruss (S)stiller
                            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                            Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                            ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                            Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                            Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                            Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                            Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Änderungen am Verfahren zur Datenübermittlung von Lohnsteuerbescheinigungen

                              Hallo Allerseits,

                              genau an dieser Stelle komme ich nun mit meinem Problem an alle Wissenden, weiß ElsterOnline das auch?

                              Ich möchte eine Lohnsteuerbescheinigung für das Kj. 2012 über ElsterOnline erstellen. Über Formulare-Lohnsteuer-Lohnsteuerbescheinigung habe ich nach der Auswahl der entsprechenden Profile für AG und AN in dem Dropdownmenü für's Kalenderjahr nur die Auswahl zwischen 2013 und 2014. 2012 taucht garnicht auf. Wo ist da der Fehler?

                              Wie komme ich zur Lohnsteuerbescheinigung 2012?

                              Hilfestellung wäre maximal Willkommen.

                              Freundliche Grüße vom Wahnsinnigen

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