Hallo!
Änderungen am Verfahren zur Datenübermittlung von Lohnsteuerbescheinigungen
Bislang konnten Lohnsteuerbescheinigungen nur bis zum Ablauf des Kalenderjahres übermittelt werden, welches auf den Ausstellungszeitraum folgt. So konnten Lohnsteuerbescheinigungen für das Jahr 2011 nur bis Ende des Jahres 2012 übermittelt werden.
Diese Verfahrensweise wurde nun geändert.
Für Lohnsteuerbescheinigungen ab dem Jahr 2012 gibt es keine Begrenzung des Übermittlungszeitraumes mehr. So können z.B. Lohnsteuerbescheinigungen für das Jahr 2012 auch noch im Jahr 2015 und später übermittelt werden.
Änderungen am Verfahren zur Datenübermittlung von Lohnsteuerbescheinigungen
Bislang konnten Lohnsteuerbescheinigungen nur bis zum Ablauf des Kalenderjahres übermittelt werden, welches auf den Ausstellungszeitraum folgt. So konnten Lohnsteuerbescheinigungen für das Jahr 2011 nur bis Ende des Jahres 2012 übermittelt werden.
Diese Verfahrensweise wurde nun geändert.
Für Lohnsteuerbescheinigungen ab dem Jahr 2012 gibt es keine Begrenzung des Übermittlungszeitraumes mehr. So können z.B. Lohnsteuerbescheinigungen für das Jahr 2012 auch noch im Jahr 2015 und später übermittelt werden.
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