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Lohnsteuerbescheinigung 2014 als Angesteller Geschäftsführer

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    Lohnsteuerbescheinigung 2014 als Angesteller Geschäftsführer

    Hallo, vielleicht kann mir hier jemand helfen:
    Ich bin in meiner GmbH alleiniger Angestellter und zwar als Geschäftsführer.
    Daher nicht gesetzlich Sozialversicherungspflichtig.

    Jetzt bezahlt mir die Firma meine Beiträge zur privaten Krankenversicherung (und der Pflegeversicherung) zur Hälfte.
    Diese Zuschüsse summiere ich auf und es kommt in Zeile 24b), richtig?

    Muss ich was in Zeile 28 eintragen?
    Bei den monatlichen Abrechnungen gibt es bei mir nur Bruttolohn, dann die LSt und der Soli und dann eben die 50% zu der Krankenversicherung.
    Es werden für die Berechnung der LSt die Beiträge zur Krankenversicherung nicht berücksichtigt unterm Jahr.

    Ich hoffe, hier kann mir jemand helfen!
    Danke im Voraus,

    Echidna

    #2
    AW: Lohnsteuerbescheinigung 2014 als Angesteller Geschäftsführer

    Es gibt die Zeilen 24b und 24c

    Meines Wissens ist die Pflegeversicherung immer eine Pflegepflichtversicherung, auch dann, wenn sie bei einem PKV-Unternehmen besteht. Deshalb gibt es keine spezielle Zeile für steuerfreie Zuschüsse zu einer "privaten Pflegeversicherung".

    Zeile 28: AN-Beiträge (wenn sie der Arbeitgeber einbehält und abführt) oder Mindestvorsorgepauschale

    Im Übrigen sollte eine GmbH mit Angestellten entweder eine aktuelle Lohnabrechnungssoftware haben oder das dem Steuerberater überlassen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Lohnsteuerbescheinigung 2014 als Angesteller Geschäftsführer

      Zitat von echidna Beitrag anzeigen
      Hallo, vielleicht kann mir hier jemand helfen:
      Ich bin in meiner GmbH alleiniger Angestellter und zwar als Geschäftsführer.
      Daher nicht gesetzlich Sozialversicherungspflichtig.

      Jetzt bezahlt mir die Firma meine Beiträge zur privaten Krankenversicherung (und der Pflegeversicherung) zur Hälfte.
      Diese Zuschüsse summiere ich auf und es kommt in Zeile 24b), richtig?
      Nein, denn diese vom Arbeitgeber im vorliegenden Fall übernommenen Beitragsanteile /-zuschüsse sind nicht steuerfrei und stellen normalen Bruttolohn dar. Grund: Fehlende gesetzliche Sozialversicherungspflicht.

      Zitat von echidna Beitrag anzeigen
      Muß ich was in Zeile 28 eintragen?
      Bei den monatlichen Abrechnungen gibt es bei mir nur Bruttolohn, dann die LSt und der Soli und dann eben die 50% zu der Krankenversicherung.
      Es werden für die Berechnung der LSt die Beiträge zur Krankenversicherung nicht berücksichtigt unterm Jahr.
      a
      Auch Zeile 28 kann freibleiben.

      Die Erfassung dieser privaten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge erfolgt nur im Rahmen der Einkommensteuererklärung bzw. die Beitragshöhe wird nicht vom Arbeitgeber elektronisch ans Finanzamt übermittelt, sondern vom Versicherungsunternehmen.
      Mit freundlichen Grüßen

      Ronald

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        #4
        AW: Lohnsteuerbescheinigung 2014 als Angesteller Geschäftsführer

        Sicher ? Es geht hier um die Lohnsteuerbescheinigung. Und den Wert da drinnen braucht er, um -theoretisch- zu erkennen, ob er eine Pflichteinkommensteuererklärung abzugeben hat.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar


          #5
          AW: Lohnsteuerbescheinigung 2014 als Angesteller Geschäftsführer

          Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
          Es geht hier um die Lohnsteuerbescheinigung.
          Habs gesehen.

          Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
          Und den Wert da drinnen braucht er, um -theoretisch- zu erkennen, ob er eine Pflichteinkommensteuererklärung abzugeben hat.
          Wer ist *er*, wer muß das -theoretisch- erkennen? Welchen Wert wo drinnen?
          Mit freundlichen Grüßen

          Ronald

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            #6
            AW: Lohnsteuerbescheinigung 2014 als Angesteller Geschäftsführer

            Mit "er" hat ich Echidna gemeint, da er / sie / es von "Geschäftsführer" und nicht "Geschäftsführerin" spricht und daher ich "männlich" unterstellt habe.

            Echidna ist ja nicht nur "Lohnbuchhalter" / Arbeitgeber oder das weibliche Pendant, sondern auch Arbeitnehmer(in) und muss dort sehen -nach dem Willen des Gesetzgebers-, ob es z.B. nach § 46 Abs. 2 Nr. 3 EStG zur Einkommensteuererklärungsabgabe verpflichtet ist. Das wäre z.B. dann der Fall, wenn die sich im Rahmen einer Steuerberechnung unter Elsterformular sich ergebenden Vorsorgeaufwendungen niedriger wären als der Wert in Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung. Deswegen ist Echidna als Arbeitgeber/in ja auch verpflichtet, die Zeile auszufüllen, auch wenn die in der Einkommensteuererklärung nirgends abgefragt wird.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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              #7
              AW: Lohnsteuerbescheinigung 2014 als Angesteller Geschäftsführer

              Zitat von Beamtenschweiß
              Zitat von Ronald_fe
              Nein, denn diese vom Arbeitgeber im vorliegenden Fall übernommenen Beitragsanteile /-zuschüsse sind nicht steuerfrei und stellen normalen Bruttolohn dar. Grund: Fehlende gesetzliche Sozialversicherungspflicht.
              Zitat von Beamtenschweiß
              Das ist m. E. Unsinn.
              Das darfst Du denken.

              Zitat von Beamtenschweiß
              Der KV Zuschuß des AG kann auch in diesem Fall nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei sein (vgl. R 3.62 Absatz 2 Nr. 3 Lohnsteuerrichtlinien).
              Ja, gilt aber nur im Falle der Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zuschußleistung gemäß § 257 Abs. 2 SGB V sowie nach § 61 Abs. 2 SGB XI. Liegt hier aber offenbar nicht vor.

              Zitat von Beamtenschweiß
              ... gefährlichen Halbwissens ...
              Danke.
              Mit freundlichen Grüßen

              Ronald

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