Hallo, vielleicht kann mir hier jemand helfen:
Ich bin in meiner GmbH alleiniger Angestellter und zwar als Geschäftsführer.
Daher nicht gesetzlich Sozialversicherungspflichtig.
Jetzt bezahlt mir die Firma meine Beiträge zur privaten Krankenversicherung (und der Pflegeversicherung) zur Hälfte.
Diese Zuschüsse summiere ich auf und es kommt in Zeile 24b), richtig?
Muss ich was in Zeile 28 eintragen?
Bei den monatlichen Abrechnungen gibt es bei mir nur Bruttolohn, dann die LSt und der Soli und dann eben die 50% zu der Krankenversicherung.
Es werden für die Berechnung der LSt die Beiträge zur Krankenversicherung nicht berücksichtigt unterm Jahr.
Ich hoffe, hier kann mir jemand helfen!
Danke im Voraus,
Echidna
Ich bin in meiner GmbH alleiniger Angestellter und zwar als Geschäftsführer.
Daher nicht gesetzlich Sozialversicherungspflichtig.
Jetzt bezahlt mir die Firma meine Beiträge zur privaten Krankenversicherung (und der Pflegeversicherung) zur Hälfte.
Diese Zuschüsse summiere ich auf und es kommt in Zeile 24b), richtig?
Muss ich was in Zeile 28 eintragen?
Bei den monatlichen Abrechnungen gibt es bei mir nur Bruttolohn, dann die LSt und der Soli und dann eben die 50% zu der Krankenversicherung.
Es werden für die Berechnung der LSt die Beiträge zur Krankenversicherung nicht berücksichtigt unterm Jahr.
Ich hoffe, hier kann mir jemand helfen!
Danke im Voraus,
Echidna
Kommentar