Hallo,
ich habe ein paar Fragen zur Lohnsteuerbescheinigung z.B. für 2014 und den notwendigen Eintragungen in den Zeilen 24, 25, 26 bei einem Wechsel von Selbstzahler (Beitragsgruppe 0111) zu Firmenzahler (Beitragsgruppe 9111) während eines Jahres:
- es wird nur eine Lohnsteuerbescheinigung für den gesamten Zeitraum 2014 erstellt (Januar bis Dezember), da sich an den Lohnsteuermerkmalen selbst nichts ändert?
- was wird in den Zeilen 24, 25, 26 bescheinigt? Die Arbeitgeberzuschüsse sind auf jeden Fall in Zeile 24 einzutragen (sowohl Selbstzahler als auch Firmenzahler), aber was ist mit den Angaben in den Zeilen 25 und 26? Diese sind für Selbstzahler nicht anzugeben, für Firmenzahler schon. Oder müssen zwei Lohnsteuerbescheinigungen erstellt werden?
ich habe ein paar Fragen zur Lohnsteuerbescheinigung z.B. für 2014 und den notwendigen Eintragungen in den Zeilen 24, 25, 26 bei einem Wechsel von Selbstzahler (Beitragsgruppe 0111) zu Firmenzahler (Beitragsgruppe 9111) während eines Jahres:
- es wird nur eine Lohnsteuerbescheinigung für den gesamten Zeitraum 2014 erstellt (Januar bis Dezember), da sich an den Lohnsteuermerkmalen selbst nichts ändert?
- was wird in den Zeilen 24, 25, 26 bescheinigt? Die Arbeitgeberzuschüsse sind auf jeden Fall in Zeile 24 einzutragen (sowohl Selbstzahler als auch Firmenzahler), aber was ist mit den Angaben in den Zeilen 25 und 26? Diese sind für Selbstzahler nicht anzugeben, für Firmenzahler schon. Oder müssen zwei Lohnsteuerbescheinigungen erstellt werden?
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