2009 wurden für Aktienverkäufe von der Bank ca. 850€ an Kapitalertragssteuer einbehalten. Den Sparerpauschbetrag von für mich 801€ habe ich nicht bei meiner Bank geltend gemacht. Wird der Freibetrag jetzt bei meiner Einkommenssteuererklärung die 801€ zu meinem Gunsten mit der Kapitalertragssteuer verrechnet?
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Sparer - Pauschbetrag
Einklappen
X
-
AW: Sparer - Pauschbetrag
Da ich keinen Freistellungsantrag in 2009 bei einer Bank gestellt hatte, muß doch der mir zustehende Sparerpauschbetrag ( 801€) bei der Einkommenssteuererklärung gegengerechnet werden? Aber wie bzw. wo kann ich es bei der "ELSTERberechnung" finden? Meine für 2009 erzielten Einkünfte aus Kontozinsen, Tagesgeldzinsen und Verkäufen von Wertpapieren wurden ja direkt von der Bank mit der Kapitalertragssteuer und den Soli belastet.
Kommentar
-
AW: Sparer - Pauschbetrag
So ähnlich sollte es aussehen:
Berechnung der Einkünfte, die nach § 32d Abs. 1 EStG besteuert werden (Abgeltungsteuer)
Kapitalerträge. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50.000
abzüglich noch nicht ausgeschöpfter
Sparer-Pauschbetrag. . . . . . . . . . . . . . . . . -801
Kapitalerträge i.S.d. § 32d Abs. 1 EStG. . . . . . . 49.199
Kommentar
Kommentar