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Sparer - Pauschbetrag

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    Sparer - Pauschbetrag

    2009 wurden für Aktienverkäufe von der Bank ca. 850€ an Kapitalertragssteuer einbehalten. Den Sparerpauschbetrag von für mich 801€ habe ich nicht bei meiner Bank geltend gemacht. Wird der Freibetrag jetzt bei meiner Einkommenssteuererklärung die 801€ zu meinem Gunsten mit der Kapitalertragssteuer verrechnet?
    Zuletzt geändert von bfe; 25.03.2010, 18:11.

    #2
    AW: Sparer - Pauschbetrag

    Vielleicht durch die Abgeltungsteuer abgegolten ?

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      #3
      AW: Sparer - Pauschbetrag

      Da ich keinen Freistellungsantrag in 2009 bei einer Bank gestellt hatte, muß doch der mir zustehende Sparerpauschbetrag ( 801€) bei der Einkommenssteuererklärung gegengerechnet werden? Aber wie bzw. wo kann ich es bei der "ELSTERberechnung" finden? Meine für 2009 erzielten Einkünfte aus Kontozinsen, Tagesgeldzinsen und Verkäufen von Wertpapieren wurden ja direkt von der Bank mit der Kapitalertragssteuer und den Soli belastet.

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        #4
        AW: Sparer - Pauschbetrag

        So ähnlich sollte es aussehen:

        Berechnung der Einkünfte, die nach § 32d Abs. 1 EStG besteuert werden (Abgeltungsteuer)
        Kapitalerträge. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50.000
        abzüglich noch nicht ausgeschöpfter
        Sparer-Pauschbetrag. . . . . . . . . . . . . . . . . -801
        Kapitalerträge i.S.d. § 32d Abs. 1 EStG. . . . . . . 49.199

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          #5
          AW: Sparer - Pauschbetrag

          @ Petzer
          Der Sparerfreibetrag von -801, den ich probeweise eingegeben habe, wird vom System als (+) 801 angenommen. Nach meiner Meinung müsste in Zeile 14 nichts eingegeben werden.
          Gruß Bolletax

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