Guten Tag,
wir haben einen Betrieb in Bremen und der Sitz der Geschäftsleitung befindet sich in Niedersachsen. D.h., dass grundsätzlich ein niedersächsisches Finanzamt für diesen Betrieb zuständig ist. Nur lediglich für die Abführung der Beiträge zur Arbeitnehmerkammer haben wir eine Steuernummer vom Finanzamt Bremen erhalten unter der wir seit Jahren über Elster-Online eine jährliche Lohnsteueranmeldung versenden in der n u r die Beiträge zur Arbeitnehmerkammer erklärt werden. Heute wollten wir dies für das Jahr 2015 durchführen. Jedoch ist dies mit dem Hinweis: "Im Bundesland Bremen sind Eintragungen zur Kirchensteuer in den Kennzahlen 63, 64, 65, 66, 67, 70, 72, 73, 74 und 78 nicht zulässig." nicht möglich. Unseres Erachtens kann hier nur ein Fehler vorliegen, denn erstens stellen Beiträge zur Arbeitnehmerkammer keine Kirchensteuer dar und zweitens könnten wir ansonsten nicht unserer Erklärungspflicht nachkommen.
Es wäre wünschenswert, wenn jemand von ELSTER-ONLINE sich diesem Problem annehmen könnte und uns über das Ergebnis informieren würde.
Für Tips / Hinweise von anderer Seite wären wir ebenfalls dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
The House of Villeroy & Boch in Bremen
wir haben einen Betrieb in Bremen und der Sitz der Geschäftsleitung befindet sich in Niedersachsen. D.h., dass grundsätzlich ein niedersächsisches Finanzamt für diesen Betrieb zuständig ist. Nur lediglich für die Abführung der Beiträge zur Arbeitnehmerkammer haben wir eine Steuernummer vom Finanzamt Bremen erhalten unter der wir seit Jahren über Elster-Online eine jährliche Lohnsteueranmeldung versenden in der n u r die Beiträge zur Arbeitnehmerkammer erklärt werden. Heute wollten wir dies für das Jahr 2015 durchführen. Jedoch ist dies mit dem Hinweis: "Im Bundesland Bremen sind Eintragungen zur Kirchensteuer in den Kennzahlen 63, 64, 65, 66, 67, 70, 72, 73, 74 und 78 nicht zulässig." nicht möglich. Unseres Erachtens kann hier nur ein Fehler vorliegen, denn erstens stellen Beiträge zur Arbeitnehmerkammer keine Kirchensteuer dar und zweitens könnten wir ansonsten nicht unserer Erklärungspflicht nachkommen.
Es wäre wünschenswert, wenn jemand von ELSTER-ONLINE sich diesem Problem annehmen könnte und uns über das Ergebnis informieren würde.
Für Tips / Hinweise von anderer Seite wären wir ebenfalls dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
The House of Villeroy & Boch in Bremen
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