AW: bei LStB-Korrektur: Transferticket oder eTIN?
Hallo luzho,
wo genau liegt Ihr Problem?
Von welchem Veranlagungsjahr reden wir - bis 2015 oder ab 2016?
Mit welcher Software arbeiten Sie - Datev?
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Keine Ankündigung bisher.
bei LStB-Korrektur: Transferticket oder eTIN?
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AW: bei LStB-Korrektur: Transferticket oder eTIN?
Wichtig :
Für eine Lohnsteuerbescheinigung 2016
Siehe :
http://blog.elster.de/wordpress/?p=1793
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AW: bei LStB-Korrektur: Transferticket oder eTIN?
Die Aussagen auf den Elster-Seiten sind eindeutig:
Korrektur einer bereits übermittelten Lohnsteuerbescheinigung: Um eine bereits übermittelte Lohnsteuerbescheinigung zu korrigieren, muss eine neue Lohnsteuerbescheinigung mit den selben eindeutigen Attributwerten übermittelt werden.
Die maßgeblichen eindeutigen Attributwerte einer Lohnsteuerbescheinigung sind:
•Steuernummer des Arbeitgebers
•elektronische Transfer-Identifikationsnummer (eTIN)/Identifikationsnummer (IdNr.)
•Art der Bescheinigung (besondere Lohnsteuerbescheinigung oder Bescheinigung zu einer Lohnsteuerkarte)
•Ordnungsbegriff des Arbeitgebers (zum Beispiel Personalnummer)
•BeschäftigungszeitraumZuletzt geändert von V. Liersee; 29.03.2016, 13:57.
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bei LStB-Korrektur: Transferticket oder eTIN?
Guten Tag!
Es gibt widersprüchliche Angaben: Einmal den Hinweis, dass bei einer Korrektur der LStB die Transferticket-Nr. der zu korrigierenden LStB angegeben werden muß, andererseits soll die eTIN der zu korrigierenden LStB eingetragen werden, wenn es keine gab, dann aber keine.
Was ist richtig?Stichworte: -
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