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Fehlende Kapitalerträge in der Berechnung

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    Fehlende Kapitalerträge in der Berechnung

    Hallo,

    ich habe bei der Anlage KAP unter Pkt. 7 ca. 2.200 € Kapitalerträge und unter Pkt. 49 und 50 die entsprechenden Abgaben angegeben.
    Bei der Plausibilitätsprüfung wurden keine Fehler gefunden. Wenn ich jetzt die Berechnung über die Einkommensteuer erstelle, tauchen hier diese Einkünfte in der Berechnung nicht mehr auf? Bei meiner letzen ESE für 2008 wurden diese Einkünfte für die Berechnung herangezogen. Mache irgendetwas falsch?

    Vielen Dank für Eure Antworten. Gruß Hotschi.

    #2
    AW: Fehlende Kapitalerträge in der Berechnung

    Kreuz in Zeile 5

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      #3
      Warum werden die Kapitalerträge überhaupt erklärt?

      Ab 2009 gibt es die "Abgeltungssteuer" - wenn der Steuerzahler alle Angaben bei seinem Geldinstitut gemacht hat und das Institut seiner Verpflichtung zur pauschalen Besteuerung richtig nachgekommen ist, braucht die Anlage KAP nicht ausgefüllt zu werden.

      Ausnahmen:
      KAP Zeile 4 - Man hat nur geringe Einkünfte und will die Günstigerprüfung (ob eventuell Steuer angerechnet werden kann).

      KAP Zeile 5 - Teile der Kapitalerträge sind falsch besteuert (z.B. Übernahme Depot von anderer Bank, Veräußerung von Wertpapieren zu falschen Werten).

      KAP Zeile 6 - Man gehört einer Konfession an, für die Kirchensteuer einzubehalten ist, das Geldinstitut hat aber nichts einbehalten.

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        #4
        AW: Fehlende Kapitalerträge in der Berechnung

        Hallo Aron,

        die Antwort ist einfach falsch.

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          #5
          AW: Fehlende Kapitalerträge in der Berechnung

          Zitat von Petzer Beitrag anzeigen
          Kreuz in Zeile 5
          Dieser Tip hat bei mir nicht geholfen, auch nicht bei allen Kombinationen von Kreuzen in Zeile 4-6 der Anlage KAP.
          In der Berechnung wird bei "Einkünfte aus Kapitalvermögen" kein Betrag angegeben, die abgeführte KapESt wird auch nicht in die anfängliche Berechnung übernommen.
          Allerdings werden die angegebenen Beträge bei der Berechnung der Kirchensteuer auf Kapitalerträge berücksichtigt, sind also errfasst.
          Wer kann mir helfen?

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            #6
            AW: Fehlende Kapitalerträge in der Berechnung

            Zitat von francomo Beitrag anzeigen
            In der Berechnung wird bei "Einkünfte aus Kapitalvermögen" kein Betrag angegeben, die abgeführte KapESt wird auch nicht in die anfängliche Berechnung übernommen.
            Allerdings werden die angegebenen Beträge bei der Berechnung der Kirchensteuer auf Kapitalerträge berücksichtigt, sind also errfasst.
            Dir ist schon klar, dass die Günstigerprüfung auch ergeben kann, dass die bereits abgeführte Abgeltungssteuer von 25% günstiger ist als die "normale" Besteuerung der Kapitalerträge, dann die Kapitalerträge logischerweise beim zvE nicht auftauchen, und halt nur evtl. noch fehlende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge nacherhoben wird?

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              #7
              AW: Fehlende Kapitalerträge in der Berechnung

              Danke, neysee, für den Hinweis.
              Mein Steuersatz liegt aber deutlich drunter, auch wenn man anstelle der Kapitalerträge den entsprechenden Betrag dem normalen Einkommen zuschlägt.

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                #8
                AW: Fehlende Kapitalerträge in der Berechnung

                Hier interessiert nicht der Durchschnitts-Steuersatz, sondern der Grenzsteuersatz. Den können Sie erfahren unter:
                https://www.abgabenrechner.de/ekst/?

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                  #9
                  AW: Fehlende Kapitalerträge in der Berechnung

                  Heute nachmittag wurde eine neue Version bereitgestellt (ElsterFormular-11.3.0.4235). Hier soll es auch Verbesserungen/Fehlerbehebungen bei der Berechnung mit KAP gegeben haben. Im Zweifel einfach das Update installieren und testen .

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                    #10
                    AW: Fehlende Kapitalerträge in der Berechnung

                    Zitat von Bolletax Beitrag anzeigen
                    Hier interessiert nicht der Durchschnitts-Steuersatz, sondern der Grenzsteuersatz.
                    Eben. Und man sollte sich klar machen, dass ein Alleinstehender 25% Grenzsteuersatz schon bei einem zvE von ca. 15000 Euro erreicht, was unter Berücksichtigung von Arbeitnehmerpauschbetrag und Sozialversicherung etwa einem Bruttoeinkommen von 18000 Euro entsprechen dürfte. Wer also ein überaus luxuriöses Monatsbrutto von mehr als 1500 Euro sein Eigen nennt, sollte sich also keine allzu großen Illusionen machen, dass bei der Günstigerprüfung was bei rum kommt.

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                      #11
                      AW: Fehlende Kapitalerträge in der Berechnung

                      Täusche ich mich oder sieht die Anlage KAP jetzt anders aus ?

                      Version 11.2.4074 zu 11.3.0.4235
                      Zuletzt geändert von AG1971; 08.04.2010, 13:23.
                      Mit freundlichen Grüßen
                      - AG1971 -
                      Aktuelle ElsterFormularVersion 17.1.18827 | Download > https://www.elster.de/elfo_down.php |

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                        #12
                        AW: Fehlende Kapitalerträge in der Berechnung

                        @AG1971
                        KAP aus dem Update sieht anders aus.
                        Es fällt auf, dass man in Zeile 12 und 13 nicht ausgeglichene Verluste eintragen kann.
                        Allerdings habe ich nicht feststellen können, dass sich diese Verluste auch auswirken.

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