Hallo,
ich habe bei der Anlage KAP unter Pkt. 7 ca. 2.200 € Kapitalerträge und unter Pkt. 49 und 50 die entsprechenden Abgaben angegeben.
Bei der Plausibilitätsprüfung wurden keine Fehler gefunden. Wenn ich jetzt die Berechnung über die Einkommensteuer erstelle, tauchen hier diese Einkünfte in der Berechnung nicht mehr auf? Bei meiner letzen ESE für 2008 wurden diese Einkünfte für die Berechnung herangezogen. Mache irgendetwas falsch?
Vielen Dank für Eure Antworten. Gruß Hotschi.
ich habe bei der Anlage KAP unter Pkt. 7 ca. 2.200 € Kapitalerträge und unter Pkt. 49 und 50 die entsprechenden Abgaben angegeben.
Bei der Plausibilitätsprüfung wurden keine Fehler gefunden. Wenn ich jetzt die Berechnung über die Einkommensteuer erstelle, tauchen hier diese Einkünfte in der Berechnung nicht mehr auf? Bei meiner letzen ESE für 2008 wurden diese Einkünfte für die Berechnung herangezogen. Mache irgendetwas falsch?
Vielen Dank für Eure Antworten. Gruß Hotschi.
Kommentar