Hallo zusammen,
komme mit der o.G. Geschichte nicht ganz klar...
Eigentumswohnung wurde 2007 gekauft, 2009 dann nach Renovierung vermietet.
Baujahr des Gebäudes ist 1958 (was somit ja auch Fertigstellungsdatum auf Seite 1 ist, richtig?)
Degressiv kann ich also dann schon mal nicht wählen, weil hier die Auflistung nur bis 2006 (Anschaffungsdatum) geht.
Linear könnte ich wählen - nach 1924 also 2,00 % . Ich weiß jetzt aber
a) nicht, ob ich mir damit einen Gefallen tue, da ich danach nicht wieder auf degressiv wechseln darf (und ja vll. nächstes Jahr bei degressiv eine neue Zeitspanne hinzugfügt wird und ich dann z.B. 4 % auf 10 Jahre wählen kann...) und
b) sollte ich mich für linear entscheiden, wie ich folgende Aussage interpretieren darf/soll/muss:
"Ist die tatsächliche Nutzungsdauer kürzer als 40 oder 50 Jahre, können entsprechend höhere Absetzungen geltend gemacht werden."
Was heißt das jetzt für mich? Dass ich die vorgegebenen 2% (wg. nach 1924) einfach erhöhen darf? Wenn ja, wieviel ist da an Erhöhung üblich? Gehen 4% vom Anschaffungspreis i.O.?
Ich bin 'n bisschen verwirrt, muss ich gestehen.... 8-) ...bin froh, wenn ich nächstes Jahr die Daten übernehmen kann.
VG und vielen Dank schonmal.
Lenti
komme mit der o.G. Geschichte nicht ganz klar...
Eigentumswohnung wurde 2007 gekauft, 2009 dann nach Renovierung vermietet.
Baujahr des Gebäudes ist 1958 (was somit ja auch Fertigstellungsdatum auf Seite 1 ist, richtig?)
Degressiv kann ich also dann schon mal nicht wählen, weil hier die Auflistung nur bis 2006 (Anschaffungsdatum) geht.
Linear könnte ich wählen - nach 1924 also 2,00 % . Ich weiß jetzt aber
a) nicht, ob ich mir damit einen Gefallen tue, da ich danach nicht wieder auf degressiv wechseln darf (und ja vll. nächstes Jahr bei degressiv eine neue Zeitspanne hinzugfügt wird und ich dann z.B. 4 % auf 10 Jahre wählen kann...) und
b) sollte ich mich für linear entscheiden, wie ich folgende Aussage interpretieren darf/soll/muss:
"Ist die tatsächliche Nutzungsdauer kürzer als 40 oder 50 Jahre, können entsprechend höhere Absetzungen geltend gemacht werden."
Was heißt das jetzt für mich? Dass ich die vorgegebenen 2% (wg. nach 1924) einfach erhöhen darf? Wenn ja, wieviel ist da an Erhöhung üblich? Gehen 4% vom Anschaffungspreis i.O.?
Ich bin 'n bisschen verwirrt, muss ich gestehen.... 8-) ...bin froh, wenn ich nächstes Jahr die Daten übernehmen kann.
VG und vielen Dank schonmal.
Lenti
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