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Mit 16 und 17 Jahren gearbeitet, Steuern zurück?

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    #16
    AW: Mit 16 und 17 Jahren gearbeitet, Steuern zurück?

    Ja, also im Jahre 2007 wurden mir 240€ Steuern abgezogen.

    Gruß

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      #17
      AW: Mit 16 und 17 Jahren gearbeitet, Steuern zurück?

      Mehr bekommst Du auch nicht zurück.
      Du kannst Dir also alles andere sparen.

      Außerdem ist in den Lohnsteuertabellen bereits ein Werbungskostenpauschbetrag von EUR 920 eingearbeitet. D.h. wenn man mit den Werbungskosten nicht darüber liegt, nützt einem das ausfüllen auch nichts. Das betrifft Dich aber im Moment sowieso nicht.
      Gruß Katja

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        #18
        AW: Mit 16 und 17 Jahren gearbeitet, Steuern zurück?

        Alles klar super dankeschön!

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          #19
          AW: Mit 16 und 17 Jahren gearbeitet, Steuern zurück?

          Hallo, ich melde nun wieder zu Worte.
          Die Steuererklärungen habe ich Online versendet, aber ohne elektrischer Unterschrift.

          Nun muss ich ja die komprimierte Steuererklärung per Post versenden.
          Reicht es, wenn ich zu den Steuererklärungen die Lohnsteuerbescheinigungen vom Arbeitgeber dazulege oder muss ich noch andere Anlagen mithinzufügen?

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            #20
            AW: Mit 16 und 17 Jahren gearbeitet, Steuern zurück?

            Hallo,
            die Lohnsteuerbescheinigungen kann das Finanzamt selbst abrufen und überprüfen, da du ja keine Werbungskosten über dem Pauschbetrag hast, brauchst du auch keine Nachweise mitschicken

            Tschüß

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              #21
              AW: Mit 16 und 17 Jahren gearbeitet, Steuern zurück?

              Danke für die Antworten,

              heute habe ich nun auch die komprimierten Steuererklärungen der Jahre 07,08 und 09 abgegeben.

              Wie lange dauert es im besten Falle, bis ich die Steuern zurückerstattet bekomme?

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                #22
                AW: Mit 16 und 17 Jahren gearbeitet, Steuern zurück?

                Wie lange dauert es im besten Falle, bis ich die Steuern zurückerstattet bekomme?

                Da frage Dein Finanzamt.

                Gruß
                Stiller
                Gruss (S)stiller
                STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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