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AW: Mit 16 und 17 Jahren gearbeitet, Steuern zurück?
Mehr bekommst Du auch nicht zurück.
Du kannst Dir also alles andere sparen.
Außerdem ist in den Lohnsteuertabellen bereits ein Werbungskostenpauschbetrag von EUR 920 eingearbeitet. D.h. wenn man mit den Werbungskosten nicht darüber liegt, nützt einem das ausfüllen auch nichts. Das betrifft Dich aber im Moment sowieso nicht.
AW: Mit 16 und 17 Jahren gearbeitet, Steuern zurück?
Hallo, ich melde nun wieder zu Worte.
Die Steuererklärungen habe ich Online versendet, aber ohne elektrischer Unterschrift.
Nun muss ich ja die komprimierte Steuererklärung per Post versenden.
Reicht es, wenn ich zu den Steuererklärungen die Lohnsteuerbescheinigungen vom Arbeitgeber dazulege oder muss ich noch andere Anlagen mithinzufügen?
AW: Mit 16 und 17 Jahren gearbeitet, Steuern zurück?
Hallo,
die Lohnsteuerbescheinigungen kann das Finanzamt selbst abrufen und überprüfen, da du ja keine Werbungskosten über dem Pauschbetrag hast, brauchst du auch keine Nachweise mitschicken
AW: Mit 16 und 17 Jahren gearbeitet, Steuern zurück?
Wie lange dauert es im besten Falle, bis ich die Steuern zurückerstattet bekomme?
Da frage Dein Finanzamt.
Gruß
Stiller
Gruss (S)stiller
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