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Mit 16 und 17 Jahren gearbeitet, Steuern zurück?

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    Mit 16 und 17 Jahren gearbeitet, Steuern zurück?

    Hallo, ich habe in den Jahren 2007 und 2008 gearbeitet, wo ich noch minderjährig war und auch ab da an, wo ich volljährig war und ich musste verschiedene Steuern abgeben. Die Dokumente vom Arbeitgeber habe ich alle, habe ich nun die Möglichkeit die Steuern zurückzubekommen?

    Ich bin mittlerweile 19, bin Schüler der 13. Klasse und kriege Ende Juni mein Abitur.

    #2
    AW: Mit 16 und 17 Jahren gearbeitet, Steuern zurück?

    Da ich mal davon ausging, dass das Einkommen jeweils unter dem Grundfreibetrag von ca. 8000 Euro lag, würde man wohl alles zurück kriegen.
    Und zwar auf dem üblichen Weg: Man macht für das entsprechende Jahr eine Einkommensteuererklärung.

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      #3
      AW: Mit 16 und 17 Jahren gearbeitet, Steuern zurück?

      Hallo und dankeschön für die schnelle Antwort.
      Also die Einnahmen liegen definitiv unter 8000€.

      Würde ich für den Zeitraum, wo ich schon volljährig auch die Steuern zurückbekommen?

      Und gibt es für die Einkommensteuererklärung auch Verjährungen oder dergleichen (Also irgendwelche Fristen etc.)

      Gruß

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        #4
        AW: Mit 16 und 17 Jahren gearbeitet, Steuern zurück?

        Ab 2008 gilt nun, dass sich Personen, die nicht gesetzlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, für die Abgabe der Steuererklärung vier Jahre Zeit nehmen können. Die Neuregelung gilt für alle Steuererklärungen ab dem Jahr 2005. Arbeitnehmer können daher freiwillig ihre so genannte Antragsveranlagung für das Jahr 2008 noch bis Ende 2012 vornehmen.
        Mit freundlichen Grüßen
        - AG1971 -
        Aktuelle ElsterFormularVersion 17.1.18827 | Download > https://www.elster.de/elfo_down.php |

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          #5
          AW: Mit 16 und 17 Jahren gearbeitet, Steuern zurück?

          Hm ok, habe ich das richtig verstanden, dass ich meine Erklärung auch noch für das Jahr 2007 vornehmen kann? (Verwirrt mich irgendwie mit "2008" und "2005)

          Ist das Alter egal, solange das Einkommen im Jahr unter 8000€ bleibt?

          Kommentar


            #6
            AW: Mit 16 und 17 Jahren gearbeitet, Steuern zurück?

            Du kannst Steuererklärungen für 2006, 2007, 2008, 2009 derzeit abgeben.

            Wenn Du Lust hast, nimm Dir die Programme als Download

            ElsterFomular 2007/2008 & 2008/2009 & 2009/2010

            https://www.elster.de/elfo_down1.php

            Nach der j e w e i l i g e n Installation gibt Du Deine Steuerdaten dort ein und erstellst eine Steuerberechnung durch das Programm.

            Wenn alle Jahre ein - vor dem Betrag dann aufweisen, siehst Du Deinen Erstattungsbetrag.

            Somit kannst Du Dir dann aussuchen, ob Du eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben möchtest
            Mit freundlichen Grüßen
            - AG1971 -
            Aktuelle ElsterFormularVersion 17.1.18827 | Download > https://www.elster.de/elfo_down.php |

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              #7
              AW: Mit 16 und 17 Jahren gearbeitet, Steuern zurück?

              Es spielt für die Frage der zu verwendeten Vordrucke etc. und dem Thema, ob Steuererklärungen keinerlei Rolle, ob du einen Monat alt bist oder 170 Jahre. Der einzige Punkt ist: Wenn du IM ZEITPUNKT DER ERKLÄRUNGSABGABE (egal FÜR welches Jahr) noch keine 18 Jahre bist, muss die Steuererklärung vom einem gesetzlichen Vertreter (meist sicherlich ein Elternteil) unterschrieben werden. Hat der gesetzliche Vertreter das aber verbummelt und du bist ganz plötzlich volljährig im Zeitpunkt der Erklärungsabgabe, dann must DU deine Steuererklärung unterschreiben und die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters ist aufgrund nicht mehr gegebener gesetzlicher Vertretungsmacht nicht mehr wirksam. Auch hier gilt das selbst für eine eventuelle Steuererklärung für dein allererstes Lebensjahr, wenn z.B. deine Erbtante dir gleich nach deiner Geburt ein Wertdepot vermacht hat (dass dieses Jahr sicherlich schon verjährt wäre, möchte ich mal jetzt nicht problematisieren, mir geht's hier nur um die Prinzipdarstellung).
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                #8
                AW: Mit 16 und 17 Jahren gearbeitet, Steuern zurück?

                Danke, ich habe mir nun die Programme Steuer-Spar-Erklärungen 2010, 2009, 2008 besorgt.

                also abgezogen wurden mir: Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag und wenn ich diese addiere, komme ich auf ca. 600€, was mir einbehalten wurden.

                Also würde ich diese wiederbekommen?

                Dann habe ich noch irgendwas gelesen mit Fahrkosten, Kleiderkosten usw. habe ich auch darauf einen Anspruch?, Falls ja, auf was alles habe ich noch Anspruch?

                Gruß

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                  #9
                  AW: Mit 16 und 17 Jahren gearbeitet, Steuern zurück?

                  Mehr Steuern als Du bezahlt hast kannst Du nicht zurück bekommen.

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                    #10
                    AW: Mit 16 und 17 Jahren gearbeitet, Steuern zurück?

                    was elefant sagen will ist, die aufgezaehlten kosten werden nicht direkt erstattet, sie können höchstens steuerlich geltend gemacht, das bedeutet sie wuerden ggf. ueber den grundfreibetrag hinaus das zu versteuernde einkommen mindern.

                    wenn man eh nicht so viel verdient hat, das man den grundfreibetrag ausschöpft, kann man sich natuerlich die arbeit sparen irgendwas aufzulisten, es verändert an der erstattung nichts.

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                      #11
                      AW: Mit 16 und 17 Jahren gearbeitet, Steuern zurück?

                      Das ist wirklich wie ich finde eine komplizierte Sache und überhaupt nicht mein Ding

                      Soll das also heißen, dass es nur möglich ist, die Lohnsteuer und den Soli zurückzubekommen?
                      Falls ja, kein Problem, nur die Entfernung betrug täglich ingesamt 20km.

                      Gruß

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                        #12
                        AW: Mit 16 und 17 Jahren gearbeitet, Steuern zurück?

                        naja wenn die gesamten aufwendungen und kosten, die man geltend machen kann, den verdienst insgesamt ueberschreiten, wäre ein verlustvortrag denkbar, was aber immer noch keine erstattung ist, sonder nur bedeutet, das man diese betraege ggf. mit einkommen in späteren jahren gegenrechnen kann, um dadurch wiederrum weniger steuern zahlen zu müssen.

                        es ist ein bissel weltfremd zu glauben, der staat, also alle steuerzahler, erstatten sich untereinander einfach die fahrtkosten für die wege zur arbeit, oder?
                        nur wer mindestens soviel steuern bezahlt, das beim staat auch noch was ankommt und dafuer auch noch weit fahren muss, kriegt sozusagen mildernde umstände, also eine einkommenswirksame beruecksichtigung der fahrtkosten. direkt erstattet bekommt aber derjenige auch nix...

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                          #13
                          AW: Mit 16 und 17 Jahren gearbeitet, Steuern zurück?

                          Ok, also bei dem Programm habe ich folgendes angegeben:

                          -Persönliche Angaben,
                          -das zugehörige Finanzamt,
                          -dass ich noch keine Steuernummer habe,
                          -meine Bankdaten,
                          -Arbeitslohn Art der Tätigkeit: Einnahmen aus aktiver Tätigkeit, Angestellter/Arbeiter (sozialversichert) Bruttolohn und Lohnsteuer und Soli angegeben, E-Tin, Steuerklasse mehr nicht,
                          -Finanzamtsnummer


                          Also das Programm gibt mir jetzt folgende Hinweise: Entfernungspauschale beantragen? Machen Sie Ihre Steuersoftware steuermindernd geltend!, Formulare für die vereinfachte Steuererklärung für Arbeitnehmer, 1. Weg zur Arbeit: Keine Arbeitstage im Zeitraum angegeben, 1. Weg zur Arbeit: Keine Entfernung zwischen Wohnung und Arbeit angegeben.



                          So, das wars, mehr wird nicht angezeigt, was meint ihr dazu?
                          Muss ich das nun eintragen oder wäre das sinnlos?
                          Reichen die obigen Angaben?

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                            #14
                            AW: Mit 16 und 17 Jahren gearbeitet, Steuern zurück?

                            Also wenn ich die Werbungskosten weglasse:
                            Ersattung vom Finanzamt: 240€

                            Mit Werbungskosten:
                            Ersttattung vom Finanzamt: 240€



                            Daher verstehe ich irgendwie den Sinn darin nicht, warum man überhaupt Werbungskosten angeben sollte!?!?!


                            Mfg

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                              #15
                              AW: Mit 16 und 17 Jahren gearbeitet, Steuern zurück?

                              Hallo,

                              rechnet Dir das Programm eine Erstattung aus ? Wenn die bereits so hoch ist, wie Deine gezahlte Steuer, kannst Du Dir weitere Angaben sparen.
                              Gruß Katja

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