Steuervorauszahlung 2009

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  • daddyf1
    Neuer Benutzer
    • 01.04.2009
    • 10

    #1

    Steuervorauszahlung 2009

    wo kann ich bei der EKSt Erstellung in Elster 2010 die Vorauszahlungen aus 2009 eingeben ?
    Danke für jeden Tipp.
  • Elefant
    Neuer Benutzer
    • 23.05.2008
    • 3132

    #2
    AW: Steuervorauszahlung 2009

    Gar nicht. Das Finanzamt hat sie schon.

    Kommentar

    • daddyf1
      Neuer Benutzer
      • 01.04.2009
      • 10

      #3
      AW: Steuervorauszahlung 2009

      also muß ich warten bis der Steuerbescheid in Papierform kommt um zu kontrollieren dass das Finanzamt meine Vorauszahlungen korrekt berücksichtigt hat?

      Kommentar

      • AG1971
        Neuer Benutzer
        • 05.06.2009
        • 3520

        #4
        AW: Steuervorauszahlung 2009

        Ja, so ist es.

        Steht dann meistens auf der 1. Seite des Einkommensteuerbescheides

        Hier noch aus der Programmhilfe zu ElsterFormular der Hinweis:

        Ausschlussfälle Steuerberechnung

        Die folgenden Fälle können mit ElsterFormular gesendet und verarbeitet, aber nicht die Funktion der Steuerberechnung genutzt werden:

        . . .

        Aus technischen Gründen ist in der Steuerberechnung eine Berücksichtigung von geleisteten Vorauszahlungen nicht möglich.
        Mit freundlichen Grüßen
        - AG1971 -
        Aktuelle ElsterFormularVersion 17.1.18827 | Download > https://www.elster.de/elfo_down.php |

        Kommentar

        • Falzo
          Neuer Benutzer
          • 12.01.2010
          • 3087

          #5
          AW: Steuervorauszahlung 2009

          das muessen sie sowieso (also abwarten), eine etwaige prognose-berechnung durch das programm garantiert ja keine richtigkeit oder gar rechtssicherheit. und selbst wenn sie etwas eintragen könnten wird das finanzamt nur das berücksichtigen, was tatsaechlich auf dem konto vom finanzamt eingegangen ist ;-)

          ansonsten sind sie sicher in der lage selbst zu ueberblicken, was sie ans finanzamt vorausbezahlt haben. diese summe ziehen sie einfach von der durch die berechnung ermittelten summe ab und schon wissen sie, ob sie nachzahlen muessen oder etwas zurueckbekommen.

          Kommentar

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