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Lohnsteuerbescheinigung Rentenversicherungsbeiträge

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    Lohnsteuerbescheinigung Rentenversicherungsbeiträge

    Eine Mitarbeiterin wird seit dem 1.10.2022 als Midijob abgerechnet, d.h. der Arbeitgeber zahlt einen höheren Rentenversicherungsbeitrag.
    In der elektronischen LSt-Bescheinigung werden aber bei den gezahlten RV-Beiträgen bei AN und AG identische Beträge (und zwar die der Arbeitnehmerin) ausgewiesen. Ist das richtig ??
    Zuletzt geändert von senfpraline; 24.12.2022, 13:19.

    #2
    Zitat von senfpraline Beitrag anzeigen
    In der elektronischen LSt-Bescheinigung werden aber bei den gezahlten RV-Beiträgen bei AN und AG identische Beträge (und zwar die der Arbeitnehmerin) ausgewiesen. Ist das richtig ??
    Meines Erachtens ja. Und es ist zum Vorteil der ANin.

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      #3
      Vorteilhaft ist es zwar, aber ob das stimmt ? Das letzte ausführliche BMF-Schreiben zur Lohnsteuerbescheinigung gibt dafür nichts her.

      Siehe Seiten 7 und 8: https://www.bundesfinanzministerium....cationFile&v=6
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Zum Vorteil der Arbeitnehmerin wäre es, wenn der höhere Betrag des Arbeitgebers erscheinen würde.
        Oder darf der Arbeitgeberanteil nicht höher in der ESt-Erklärung der Arbeitnehmerin angesetzt werden ?

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          #5
          Zitat von senfpraline Beitrag anzeigen
          Zum Vorteil der Arbeitnehmerin wäre es, wenn der höhere Betrag des Arbeitgebers erscheinen würde.
          2022 sind 94% des Gesamtbreitrags, abzüglich AG-Anteil abziehbar.

          0,94*(RVAN+RVAG) - RVAG = 0,94*RVAN - 0,06*RVAG
          Der Term mit dem AG-Anteil ist negativ.

          Ab 2023, wenn die 0,94 auf 1 steigt, fällt der AG-Anteil ganz raus.

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            #6
            Fall gelöst !! Ich habe mit Beginn der Software im lfd. Jahr den falschen Vortrag eingegeben. Jetzt kann ich die Daten übermitteln.
            Definitiv werden auf der LSt-Bescheinigung bei einem Midi-Job unterschiedlich hohe RV-Beiträge ausgewiesen !!!
            Zuletzt geändert von senfpraline; 25.12.2022, 10:21.

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              #7
              Definitiv werden auf der LSt-Bescheinigung bei einem Midi-Job unterschiedlich hohe RV-Beiträge ausgewiesen !!!
              Was m. E. auch richtig ist. Siehe § 10 Absatz 1 Nr. 2, Satz 6 und 7 EStG. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10.html
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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