Hallo, mein Angestellter ist durch die Veränderung der Gehaltsgrenze seit Oktober 2022 vom Midijob in den Minijob gerutscht. Das ist von ihm so gewollt (nun familienversichert), vom Bestandsschutz möchte er keinen Gebrauch machen. Habe ihn jetzt rückwirkend bei der Knappschafft angemeldet und bei der TK abgemeldet. Nun frage ich mich, ob ich als Arbeitgeberin die Lohnsteuerbescheinigung von 2022 stornieren und anpassen muss. Kann mir jemand eine Info geben? VG
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Keine Ankündigung bisher.
Wechsel vom Midi- in Minijob
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