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Wechsel vom Midi- in Minijob

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    Wechsel vom Midi- in Minijob

    Hallo, mein Angestellter ist durch die Veränderung der Gehaltsgrenze seit Oktober 2022 vom Midijob in den Minijob gerutscht. Das ist von ihm so gewollt (nun familienversichert), vom Bestandsschutz möchte er keinen Gebrauch machen. Habe ihn jetzt rückwirkend bei der Knappschafft angemeldet und bei der TK abgemeldet. Nun frage ich mich, ob ich als Arbeitgeberin die Lohnsteuerbescheinigung von 2022 stornieren und anpassen muss. Kann mir jemand eine Info geben? VG

    #2
    Hallo Gitte2012,

    wie hast du ihn den abgerechnet von Januar bis Dezember und Lohnsteuer abgeführt?
    Du müsstest dann eine Korrektur der Lohnsteuerbescheinigung machen.

    Tschüß

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      #3
      Hallo holzgoe, Ich habe ihn von Januar bis Dezember gemeldet, Lohnsteuer war bei 0...

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        #4
        Ich würde dir raten mal mit der Knappschaft zu sprechen, denn wenn er dort ab 01.10.2022 gemeldet ist, wollen die ja eine Meldung wegen KV und RV usw.
        Dann dürfte die Lohnsteuerbescheinigung in der Korrektur nur den Zeitraum 01.01. bis 30.09.2022 enthalten.

        Tschüß

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          #5
          Bei der Knappschaft habe ich bereits alle Meldungen abgegeben (nach Rücksprache mit einem Mitarbeiter der Knappschafft). Werde die Korrektur der Lohnsteuerbescheinigung nun für den Zeitraum 01.01. bis 30.09.2022 melden. Herzlichen Dank!

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            #6
            Dann wird ja alles schick.

            Tschüß

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