Hallo sehr geehrte Leser,
ich habe eine frage zu der Gewinnermittlung in der Einkommensteuer. Bei der Abgabe der Einkommensteuererklärung über ELSTER habe ich in der Anlage G meine Einnahmen ohne Umsatzsteuer angegeben.
Nach dem einsenden der Unterlagen wurde ich gebeten meine Gewinnermittlung an das Finanzamt zu senden. Das habe ich auch gemacht, als Kleinunternehmer ohne Buchhaltungspflicht habe ich meine gesamten Einnahmen mit den Ausgaben verrechnet und diese Tabelle an das Finanzamt gesendet.
Zurück kam der Bescheid über meine Steuerschuld. Es wurden meine Werbungskosten nicht berücksichtigt und der Gewinn wurde auch Ermittelt mit der doch bereits abgegebenen Umsatzsteuer.
Meine Fragen sind nun ist das so richtig das die Umsatzsteuer nicht abgezogen werden kann?
Und was könnte ich machen wenn ich weitere Beiträge aus dem Vorsorgeaufwand berücksichtigen lassen könnte?
Sind meine Werbungskosten irgendwie noch mal einzureichen?
Herzliche Grüße Elsterküken
ich habe eine frage zu der Gewinnermittlung in der Einkommensteuer. Bei der Abgabe der Einkommensteuererklärung über ELSTER habe ich in der Anlage G meine Einnahmen ohne Umsatzsteuer angegeben.
Nach dem einsenden der Unterlagen wurde ich gebeten meine Gewinnermittlung an das Finanzamt zu senden. Das habe ich auch gemacht, als Kleinunternehmer ohne Buchhaltungspflicht habe ich meine gesamten Einnahmen mit den Ausgaben verrechnet und diese Tabelle an das Finanzamt gesendet.
Zurück kam der Bescheid über meine Steuerschuld. Es wurden meine Werbungskosten nicht berücksichtigt und der Gewinn wurde auch Ermittelt mit der doch bereits abgegebenen Umsatzsteuer.
Meine Fragen sind nun ist das so richtig das die Umsatzsteuer nicht abgezogen werden kann?
Und was könnte ich machen wenn ich weitere Beiträge aus dem Vorsorgeaufwand berücksichtigen lassen könnte?
Sind meine Werbungskosten irgendwie noch mal einzureichen?
Herzliche Grüße Elsterküken
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