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Bei ESt die USt abziehbar?

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    Bei ESt die USt abziehbar?

    Hallo sehr geehrte Leser,

    ich habe eine frage zu der Gewinnermittlung in der Einkommensteuer. Bei der Abgabe der Einkommensteuererklärung über ELSTER habe ich in der Anlage G meine Einnahmen ohne Umsatzsteuer angegeben.
    Nach dem einsenden der Unterlagen wurde ich gebeten meine Gewinnermittlung an das Finanzamt zu senden. Das habe ich auch gemacht, als Kleinunternehmer ohne Buchhaltungspflicht habe ich meine gesamten Einnahmen mit den Ausgaben verrechnet und diese Tabelle an das Finanzamt gesendet.
    Zurück kam der Bescheid über meine Steuerschuld. Es wurden meine Werbungskosten nicht berücksichtigt und der Gewinn wurde auch Ermittelt mit der doch bereits abgegebenen Umsatzsteuer.

    Meine Fragen sind nun ist das so richtig das die Umsatzsteuer nicht abgezogen werden kann?
    Und was könnte ich machen wenn ich weitere Beiträge aus dem Vorsorgeaufwand berücksichtigen lassen könnte?
    Sind meine Werbungskosten irgendwie noch mal einzureichen?

    Herzliche Grüße Elsterküken

    #2
    AW: Bei ESt die USt abziehbar?

    Die vereinnahmte Umsatzsteuer zählt für die Gewinnermittlung als Einnahme, die verausgabte entsprechend als Ausgabe.

    Kleinunternehmer könnten Sie nur hinsichtlich der Umsatzsteuer sein, mit einer Buchführungspflicht hat das nichts zu tun (dafür sind andere Vorschriften maßgeblich).

    Falls Sie mit dem Steuerbescheid nicht einverstanden sind, legen Sie Einspruch ein und begründen diesen mit den nicht berücksichtigten bzw. weiteren Ausgaben.
    Zuletzt geändert von V. Liersee; 21.10.2010, 17:01.

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      #3
      AW: Bei ESt die USt abziehbar?

      Nur vorab als Klarstellung: Kleinunternehmer (also keine Umsatzsteuerpflicht) oder doch "Regelunternehmer" (also mit Umsatzsteuerpflicht)?

      WENN die Tätigkeit umsatzsteuerpflichtig ist, dann gilt für die Gewinnermittlung folgendes:

      Erhaltene Umsatzsteuer - - Einnahmen
      Gezahlte Vorsteuer - - Ausgaben
      An das Finanzamt abgeführte Umsatzsteuer - - Ausgaben
      Vom Finanzamt erhaltene Umsatzsteuer-Erstattungen - - Einnahmen


      ABER: Die Umsatzsteuer an sich kann NICHT auf die Einkommensteuer angerechnet werden (wie z. B. die Lohnsteuer oder die Kapitalertragsteuer etc.).

      Hinsichtlich der Vorsorgeaufwendungen muss Einspruch eingelegt werden und eine Aufstellung der entsprechenden Aufwendungen eingereicht werden (am Besten mit einer erneut "komplett" ausgefüllten Anlage Vorsorgeaufwand).

      Kommentar


        #4
        AW: Bei ESt die USt abziehbar?

        Hallo,

        der Betrieb ist Umsatzsteuerpflichtig. Im Grunde verhält sich das schon genau so wie auch in den Antworten beschrieben. Die von mir gezahlte Umsatzsteuer wurde nicht von den jährlichen Betriebseinnahmen abgezogen.

        Als Möglichkeit dachte ich mir nun das ich eine neue Gewinnermittlung erstelle und diese Einreiche. Ist es dann erforderlich auch die gesamte Steuererklärung neu Einzureichen? Denn die Vorsorgebeiträge die ich nicht berücksichtigt habe würden sonst mitunter nicht anerkannt werden.

        Ich finde nur auch auf den Formularen keine mitteilungs Möglichkeit um kenntlich zu machen das es sich um eine Berichtigung handelt. Würde eine Formlose mitteilung hier ausreichen um eine neue Bearbeitung der Einkommensteuer zu beantragen?

        Vielen dank für Ihre Antworten.

        Herzliche Grüße Elsterküken

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