Als ehemaliger Arbeitgeber bin ich mit erheblichen Problemen elektronisch übermittelter Lohnsteuer-Bescheinigungen bei einem Dienstleister für Entgeltabrechnung als Absender und dem Finanzamt als Empfänger konfrontiert.
In 1/21 wurde Insolvenzgeld gezahlt. Mit der Abwicklung war die Firma A beauftragt, die auch die LSt-Bescheinigungen 1/21 an das Finanzamt übermittelte (als Unterbrechungsmeldung ohne Lohnsteuer). Als Arbeitgeber erhielten wir die Bescheinigungen in Papierform zur Weitergabe an die Beschäftigten.
So weit, so gut.
In 10/22 weist das Finanzamt auf Differenzen zwischen bescheinigter und angemeldeter Lohnsteuer für 2021 hin. Die Überprüfung ergibt, daß es sich um die für Abrechnungszwecke ermittelte LSt 01/21 handelt, die aber wegen Insolvenzgeld nicht anzumelden und nicht zu bescheinigen war.
Es stellt sich heraus, daß der Dienstleister für die Entgeltabrechnung (Firma B) irrtümlich LSt-Bescheinigungen für 1/21 verschickt hatte, die uns weder in Papierform oder elektronisch weitergeleitet wurden. Deshalb hatten wir bis 10/22 keine Ahnung von dem Vorgang.
Für 1/21 wurden also LSt-Bescheinigungen von Firma A und von Firma B an das Finanzamt übermittelt und beide (!!) Absender erhielten die übliche Bestätigung der erfolgreichen Übermittlung.
Und nun das Problem:
Der Firma B als Absender der irrtümlichen LSt-Bescheinigungen gelingt es seither nicht, die Übertragung über Elster-Online zu stornieren. Es kommt es hier zu einer Fehlermeldung durch das Finanzamt, dass unter den ursprünglichen Transfertickets keine Meldungen für die Mitarbeiter vorhanden sind. Das Finanzamt teilt uns aber das genaue Gegenteil mit.
Auf der anderen Seite erklärt das Finanzamt aber auch, die zutreffenden LSt-Bescheinigungen der Firma A nicht erhalten zu haben. Dabei kann Firma A den erfolgreichen Versand anhand von Transferticket und bestätigtem Empfang belegen.
Das Finanzamt zeigt wenig Interesse an der Behebung der technischen Probleme – Stornierung der irrtümlichen sowie Suche nach der zutreffenden Übertragung – und verweist uns an Elster.
Wir sitzen zwischen allen Stühlen. Hat hier jemand eine Idee?
Danke vorab!
In 1/21 wurde Insolvenzgeld gezahlt. Mit der Abwicklung war die Firma A beauftragt, die auch die LSt-Bescheinigungen 1/21 an das Finanzamt übermittelte (als Unterbrechungsmeldung ohne Lohnsteuer). Als Arbeitgeber erhielten wir die Bescheinigungen in Papierform zur Weitergabe an die Beschäftigten.
So weit, so gut.
In 10/22 weist das Finanzamt auf Differenzen zwischen bescheinigter und angemeldeter Lohnsteuer für 2021 hin. Die Überprüfung ergibt, daß es sich um die für Abrechnungszwecke ermittelte LSt 01/21 handelt, die aber wegen Insolvenzgeld nicht anzumelden und nicht zu bescheinigen war.
Es stellt sich heraus, daß der Dienstleister für die Entgeltabrechnung (Firma B) irrtümlich LSt-Bescheinigungen für 1/21 verschickt hatte, die uns weder in Papierform oder elektronisch weitergeleitet wurden. Deshalb hatten wir bis 10/22 keine Ahnung von dem Vorgang.
Für 1/21 wurden also LSt-Bescheinigungen von Firma A und von Firma B an das Finanzamt übermittelt und beide (!!) Absender erhielten die übliche Bestätigung der erfolgreichen Übermittlung.
Und nun das Problem:
Der Firma B als Absender der irrtümlichen LSt-Bescheinigungen gelingt es seither nicht, die Übertragung über Elster-Online zu stornieren. Es kommt es hier zu einer Fehlermeldung durch das Finanzamt, dass unter den ursprünglichen Transfertickets keine Meldungen für die Mitarbeiter vorhanden sind. Das Finanzamt teilt uns aber das genaue Gegenteil mit.
Auf der anderen Seite erklärt das Finanzamt aber auch, die zutreffenden LSt-Bescheinigungen der Firma A nicht erhalten zu haben. Dabei kann Firma A den erfolgreichen Versand anhand von Transferticket und bestätigtem Empfang belegen.
Das Finanzamt zeigt wenig Interesse an der Behebung der technischen Probleme – Stornierung der irrtümlichen sowie Suche nach der zutreffenden Übertragung – und verweist uns an Elster.
Wir sitzen zwischen allen Stühlen. Hat hier jemand eine Idee?
Danke vorab!
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