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2 LSt-Besch. von 2 Absendern: eine nicht stornierbar, richtige soll nicht vorliegen!?

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    2 LSt-Besch. von 2 Absendern: eine nicht stornierbar, richtige soll nicht vorliegen!?

    Als ehemaliger Arbeitgeber bin ich mit erheblichen Problemen elektronisch übermittelter Lohnsteuer-Bescheinigungen bei einem Dienstleister für Entgeltabrechnung als Absender und dem Finanzamt als Empfänger konfrontiert.

    In 1/21 wurde Insolvenzgeld gezahlt. Mit der Abwicklung war die Firma A beauftragt, die auch die LSt-Bescheinigungen 1/21 an das Finanzamt übermittelte (als Unterbrechungsmeldung ohne Lohnsteuer). Als Arbeitgeber erhielten wir die Bescheinigungen in Papierform zur Weitergabe an die Beschäftigten.

    So weit, so gut.

    In 10/22 weist das Finanzamt auf Differenzen zwischen bescheinigter und angemeldeter Lohnsteuer für 2021 hin. Die Überprüfung ergibt, daß es sich um die für Abrechnungszwecke ermittelte LSt 01/21 handelt, die aber wegen Insolvenzgeld nicht anzumelden und nicht zu bescheinigen war.

    Es stellt sich heraus, daß der Dienstleister für die Entgeltabrechnung (Firma B) irrtümlich LSt-Bescheinigungen für 1/21 verschickt hatte, die uns weder in Papierform oder elektronisch weitergeleitet wurden. Deshalb hatten wir bis 10/22 keine Ahnung von dem Vorgang.

    Für 1/21 wurden also LSt-Bescheinigungen von Firma A und von Firma B an das Finanzamt übermittelt und beide (!!) Absender erhielten die übliche Bestätigung der erfolgreichen Übermittlung.

    Und nun das Problem:

    Der Firma B als Absender der irrtümlichen LSt-Bescheinigungen gelingt es seither nicht, die Übertragung über Elster-Online zu stornieren. Es kommt es hier zu einer Fehlermeldung durch das Finanzamt, dass unter den ursprünglichen Transfertickets keine Meldungen für die Mitarbeiter vorhanden sind. Das Finanzamt teilt uns aber das genaue Gegenteil mit.

    Auf der anderen Seite erklärt das Finanzamt aber auch, die zutreffenden LSt-Bescheinigungen der Firma A nicht erhalten zu haben. Dabei kann Firma A den erfolgreichen Versand anhand von Transferticket und bestätigtem Empfang belegen.

    Das Finanzamt zeigt wenig Interesse an der Behebung der technischen Probleme – Stornierung der irrtümlichen sowie Suche nach der zutreffenden Übertragung – und verweist uns an Elster.

    Wir sitzen zwischen allen Stühlen. Hat hier jemand eine Idee?
    Danke vorab!

    #2
    Der Firma B als Absender der irrtümlichen LSt-Bescheinigungen gelingt es seither nicht, die Übertragung über Elster-Online zu stornieren. Es kommt es hier zu einer Fehlermeldung durch das Finanzamt, dass unter den ursprünglichen Transfertickets keine Meldungen für die Mitarbeiter vorhanden sind. Das Finanzamt teilt uns aber das genaue Gegenteil mit.
    Wenn Lohnsteuerbescheinigungen im Paket über eine Lohnabrechnungssoftware übermittelt wurden, hilft das Transferticket bei einer Stornierung

    nicht weiter. Man braucht die sog. KM-Id, um die fehlerhaften Bescheinigungen einzeln stornieren zu können. Mehr fällt mir auf Anhieb zu dem Thema jetzt

    nicht ein. Die KM-Id müsste in der Liste der übermittelten Bescheinigungen bei den einzelnen AN angegeben sein.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von pirat-2023 Beitrag anzeigen
      Das Finanzamt zeigt wenig Interesse an der Behebung der technischen Probleme -Stornierung der irrtümlichen sowie Suche nach der zutreffenden Übertragung- und verweist uns an Elster.
      Hallo,
      das Finanzamt hat ja keinen Einfluss darauf, wenn Lohnsteuerbescheinigungen nicht vorliegen oder nicht übermittelt werden können.
      Das Transferticket ist ja die eine Seite, wenn dann Firma A die Protokollabholung aus irgendwelchen Gründen nicht gemacht, kann sie nicht erfahren, dass dort eventuell Fehlermeldungen enthalten waren.
      Wenn Firma B mit Elster übermittelt hat können Korrekturen nur mit der jeweiligen Transfer-ID korrigiert oder storniert werden.
      Ansonsten benötigt man jeweils die entstandene KM-ID. wie Charlie24 schon schrieb.

      Verursacht hat das Chaos ja der Dienstleister. Du schreibst ja auch, dass der Dienstleister dir die Papierbescheinigungen übergeben hat. Siehst du darauf auf jeder einzelnen das Transferticket?
      Es gibt immer wieder noch Lohnprogramme die das Drucken der Bescheinigung schon zulassen, ohne dass erfolgreich übermittelt wurde und das Protokoll abgeholt wurde.

      Tschüß

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        #4
        @Charlie24
        Danke für die schnelle Antwort.


        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Wenn Lohnsteuerbescheinigungen im Paket über eine Lohnabrechnungssoftware übermittelt wurden, hilft das Transferticket bei einer Stornierung

        nicht weiter. Man braucht die sog. KM-Id, um die fehlerhaften Bescheinigungen einzeln stornieren zu können. Mehr fällt mir auf Anhieb zu dem Thema jetzt

        nicht ein. Die KM-Id müsste in der Liste der übermittelten Bescheinigungen bei den einzelnen AN angegeben sein.

        Die irrtümlichen LSt-Bescheinigungen wurden „im Paket“ über eine Lohnabrechnungssoftware übermittelt, die wegen Verkauf der Firma mit Betriebsübergang der Beschäftigten nicht mehr genutzt werden kann.

        Daher kann die Stornierung nur mit Elster vorgenommen werden und möglicherweise wurde der Unterschied zwischen dem Transferticket-ID und den individuellen KM-ID´s übersehen.

        Habe ich an die Firma B weitergegeben und warte auf Antwort.
        Zuletzt geändert von pirat-2023; 16.03.2023, 15:05.

        Kommentar


          #5
          @holzgoe
          Danke für die Antwort


          Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
          ...Das Transferticket ist ja die eine Seite, wenn dann Firma A die Protokollabholung aus irgendwelchen Gründen nicht gemacht...
          Firma A hat die Protokollabholung aber erfolgreich durchgeführt!

          Deshalb verstehe ich ja nicht, warum dem FA keine Daten vorliegen sollen.



          Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
          ...Verursacht hat das Chaos ja der Dienstleister. Du schreibst ja auch, dass der Dienstleister dir die Papierbescheinigungen übergeben hat. Siehst du darauf auf jeder einzelnen das Transferticket?...
          Es sind zwei Dienstleister involviert, Firma A und Firma B.

          Firma B hat die irrtümliche Übertragung veranlaßt und scheitert bislang an deren Stornierung.

          Firma A hat mE aber ALLES richtig gemacht: Daten übermittelt, Protokoll abgeholt, Papierbescheinigungen ausgestellt. Und das Transferticket von Firma A befindet sich auf den Papierbescheinigungen – eine Nummer für alle Beschäftigten.

          Trotzdem sollen die richtigen LSt-Bescheinigungen der Firma A nicht beim FA vorliegen.
          Zuletzt geändert von pirat-2023; 16.03.2023, 15:04.

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            #6
            Und das Transferticket von Firma A befindet sich auf den Papierbescheinigungen – eine Nummer für alle Beschäftigten.
            Und damit kann man natürlich nicht stornieren. Das geht nur mit der individuellen KM-ID. Die ist bei jedem Beschäftigten anders.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Firma A
              hat alles richtig gemacht, hier gibt es nichts zu stornieren.
              Offen ist hier die Frage, warum das FA die Daten nicht haben soll.
              Trotz Protokollabholung!


              Firma B
              muß stornieren.
              Deren Daten wurden nie in Papierform erstellt, deshalb kenne ich die Inhalte nicht.
              Ich gebe feedback, wenn Firma B mit den KM-ID weitergekommen ist.

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                #8
                Hallo pirat-2023,

                der Knackpunkt für die Firma B wird aber der sein, dass Sie keine Stornierung machen kann mit der KM-ID der betroffenen AN. Sie kann nur mit der Transferticketnummer als Korrektur arbeiten, wenn diese auch über Mein Elster erstellt wurden.
                Das steht in den FAQ für Arbeitgeber meiner Meinung nach ziemlich eindeutig so drin ->

                Stornierung und Korrektur bei Mein ELSTER seit dem Veranlagungsjahr 2016

                Falls die zu stornierende / korrigierende Lohnsteuerbescheinigung mit einer anderen Software als Mein ELSTER übermittelt wurde, müssen Sie die KmId (KONSENS-Mitteilungsidentifikationsnummer) dieser Übermittlung angeben. Halten Sie zur Ermittlung der KmId gegebenenfalls Rücksprache mit dem Hersteller Ihrer Steuersoftware, falls sie auf Ihrem Übertragungsprotokoll nicht enthalten ist.

                Wenn die Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung über Mein ELSTER erfolgt ist, müssen Sie zur Korrektur oder Stornierung einer früheren Übermittlung die Nummer des Transfertickets dieser Datensendung angeben. Das Transferticket finden Sie in der Postfach-Nachricht der Übermittlung.

                Damit steckst du eigentlich in einem "Teufelskreis".
                Ich würde an deiner Stelle nochmal an das Finanzamt herantreten und darum bitten nachzuforschen wo die Lohnsteuerbescheinigungen angeblieben sind wenn du die Transferticketnummer dazu hast. Auf den ELSTER-Annahmeservern werden ja alle Verarbeitungen protokolliert. Allerdings weiß ich nicht, wie lange das aufbewahrt wird.

                Tschüß

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                  #9
                  Ich glaube, die Anleitung muss man richtig interpretieren. Wenn, wie hier im Paket über eine Lohnabrechnungssoftware übermittelt wurde,

                  braucht man für das Storno mit Mein ELSTER die KM-ID des einzelnen Arbeitnehmers. Das Transferticket für das Paket hilft nicht.

                  Einzelne Übermittlungen direkt mit Mein ELSTER sind ja nicht erfolgt.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    ...Wenn, wie hier im Paket über eine Lohnabrechnungssoftware übermittelt wurde,
                    braucht man für das Storno mit Mein ELSTER die KM-ID des einzelnen Arbeitnehmers. Das Transferticket für das Paket hilft nicht.
                    Einzelne Übermittlungen direkt mit Mein ELSTER sind ja nicht erfolgt.
                    Hallo,
                    das ist ja gerade das Problem -> nicht mit Mein Elster übermittelt, dann funktioniert kein Storno in Mein Elster mit einer KM-ID.

                    Tschüß

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                      #11
                      ... nicht mit Mein Elster übermittelt, dann funktioniert kein Storno in Mein Elster mit einer KM-ID.
                      Natürlich funktioniert das. Einfach mal die Anleitung auf der Startseite des Formulars lesen.

                      https://www.elster.de/eportal/formul...are/lstbstorno
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                        #12
                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Natürlich funktioniert das.
                        Charlie24 lag von Anfang an richtig und ich ziehe meinen Hut!

                        Firma B schrieb gerade, daß alle Lohnsteuerbescheinigungen erfolgreich storniert wurden und die Rückmeldungen vom FA fehlerfrei waren. Die individuelle Km-ID konnte im alten Abrechnungssystem bei jedem Mitarbeiter gefunden werden.

                        Dieser Fall wäre gelöst und ich bedanke mich herzlich für die Unterstützung!


                        Jetzt bleibt noch das Problem der „richtigen“ LSt-Bescheinigungen, die dem FA nicht vorliegen sollen, obwohl Firma A nach eigener Auskunft den Versand ohne Fehlermeldung abgewickelt hat.

                        Hat hier jemand eine Idee, was von Seiten des Absenders unternommen werden kann?

                        Nach erfolgreicher Stornierung der irrtümlichen Bescheinigungen durch Firma B stimmt die angemeldete wieder mit der bescheinigten LSt überein, denn in den Bescheinigungen von Firma A wird wegen Insolvenzgeld keine LSt bescheinigt, sondern „nur“ die Unterbrechung angezeigt.

                        Trotzdem sollten die Daten beim FA vorliegen. Kann es sein, daß sie nach der Stornierung durch Firma B automatisch „nachrücken“ oder müßte das FA danach suchen? Oder kann die Firma A die Daten noch einmal übermitteln?

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                          #13
                          Hallo,

                          ok wieder was dazu gelernt -> habe lange nichts mehr zu tun gehabt mit Lohnsteuerbescheinigungen.
                          Ich würde mal beim Finanzamt nachfragen, ob man anhand der Transferticketnummer mal nachforscht.

                          Tschüß

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