Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Bundeschatzbriefe korrekte Erklärung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Bundeschatzbriefe korrekte Erklärung

    Hallo zusammen,

    ich hoffe, es kennt sich jemand mit der steuerlichen Behandlung von Bundesschatzbriefen aus.


    Ich bin seit 2005 im Besitz von Bundesschatzbriefen des Typs A und B. Fast in jedem Jahr wurden auch Bundesschatzbriefe vorzeitig zurückgegeben oder umgetauscht.

    Hierzu habe ich drei Fragen was meine Einkommenssteuererklärungen bis 2008 und ab 2009 angeht. Grundsätzlich geht es mir nur darum, keine Steuerhinterziehung begangen zu haben. Diebezüglich mache ich mir Sorgen.

    Ich war der Meinung, dass sowohl eine planmäßige Zinszahlung bei Typ A sowie eine Zinszahlung bei Fälligkeit oder bei vorzeitiger Rückgabe (Typ A und B) bis 2008 in Anlage KAP in Zeile 6 einzutragen war und ab 2009 in Zeile 7 (und 8).

    1. Frage: Bundesschatzbriefe gelten angeblich als Finanzinnovation?
    Nun hab ich gelesen, dass bei der Veräußerung von Bundesschatzbriefen die Regeln einer Finanzinnovation gelten, da sich der Bundesschatzbrief dann in eine Finnanzinnovation wandelt, wenn es sich um ein Papier mit steigender Zinszahlung handelt. (Bei allen Bundesschatzbriefen ist ja eine jährlich Zinssteigerung über die Laufzeit notiert). Hätte ich dann andere als die von der Bundesfinanzagentur in der Jahresbescheinigung ausgewiesenen Zinsen erklären müssen? Was ist zu veranlassen.

    2. Frage: Hätten die Erträge aus der vorzeitigen Rückgabe von Bundeschatzbriefen zusätzlich zur Anlage KAP 2008: Zeile4 und 2009 Zeilen7/8) auch noch als Veräußerungsgeschäft (Anlage SO) erklärt werden müssen? Das habe ich nicht gemacht.

    3. Frage: Ab 2009 weist die Bundesfinanzagentur auf der Steuerbescheinigung zusätzlich zu den in Zeile 7 der Anlage KAP zu erklärenden Erträgen auch darin enthaltene Gewinne im Sinne des § 20 Abs.2 EStg. aus? Diese sind in Zeile 8 (oder war es 9) der Anlage KAP einzutragen. Was hat das steuerlich für eine Bedeutung?

    4. In 2006 habe ich aus Unwissenheit die Erträge aus den Bundeschatzbriefen zusammen mit den anderen Zinsen in Zeile 4 "aus Guthaben und Einlagen" erklärt. Laut Rücksprache mit dem Finanzamt hatte das keine Auswirkung, da die Summe in Zeile 16 sich durch den Fehler nicht ändert. Es dem so?

    Hier der Link zu der Info bzgl. der Finanzinnovation:
    http://www.steuer-schutzbrief.de/steuertipp-rubriken/steuer-tipps/artikel/bundesschatzbriefe-geldanlagen-a-z-steuererklaerung-2008.html

    Vielen Dank

    #2
    AW: Bundeschatzbriefe korrekte Erklärung

    Hallo Darksider...

    bisher hat sich niemand rangetraut und ich würde annehmen das bleibt auch so. Der von Ihnen dargestellte Sachverhalt ist generell hier fehl am Platz. Hier sollen vorrangig Elster-Probleme behandelt werden und keine ins Detail gehenden steuerlichen Sachverhalte.

    Trotzdem möchte ich kurz Stellung nehmen:

    1.) Maßgeblich für die Eintragungen auf der Anlage KAP sind die Ihnen zugestellten STEUERBESCHEINIGUNGEN. Diesen sind regelmäßig die einzutragenden Werte zu entnehmen (die Steuerbescheinigungen selber fügen Sie bitte der Erklärung mit bei).

    2.) Siehe 1. soll heissen, regelmäßig sind entsprechende Einkünfte aus Spekulationen auch als solche bescheinigt.

    3.) Die dort enthaltenen Erträge können regelmäßig mit Verlusten aus ebensolchen Einkünften verrechnet werden (soweit vorhanden!). Hierbei sollte man im Einzelfall prüfen, ob in den Vorjahren Spekulationsverluste aus Wertpapierveräußerungen beantragt und ggf. per Verlustfeststellung mit dem jeweiligen Einkommensteuerbescheid festgestellt wurden. Hierfür ist eine Nachfrage bei Ihrem zuständigen Bearbeiter sinnvoll.

    4.) Stimmt...die Erträge wurden bis einschliesslich 2008 in einem Feld zusammengefasst und berücksichtigt. Unterschieden wurde hierbei nur nach Halbeinkünften, ausländischen und voll zu erfassenden Kapitalerträgen, da hier im Einzelfall Besonderheiten gelten können (die jetzt einzeln aufzuführen ist nicht notwendig, da die von ihnen erzielten Einnahmen regelmäßig der richtigen Zeile zugeordnet wurden).

    P.S. Im Zweifelsfall ist bei solchen Problemen ein Anruf beim Finanzamt sinnvoller, da die hier gegebenen Antworten nicht verbindlich sind.
    Zuletzt geändert von EAP a.D.; 11.11.2010, 12:58.

    Kommentar


      #3
      AW: Bundeschatzbriefe korrekte Erklärung

      Vielen Dank für den Hinweis. Ich werde hier künftig nur Elster bezogenen Themen posten.

      Dennoch vielen Dank für die Antwort:

      Ihre Antwort zu 3.) betreffend.
      Die Gewinne im Sinne des § 20 Abs.2 EStg. sind laut Steuerbescheinigung in Zeile 8 der Anlage KAP zu erklären.
      Hierbei handelt es sich um Stückzinsen die durch den Verkauf von Bundesschatzbriefen Typ A entstanden sind, die ich aber in 2007 gekauft hatte?
      Ist das so korrekt ausgewiesen?

      Danke

      Kommentar

      Lädt...
      X