Hallo zusammen,
ich hoffe, es kennt sich jemand mit der steuerlichen Behandlung von Bundesschatzbriefen aus.
Ich bin seit 2005 im Besitz von Bundesschatzbriefen des Typs A und B. Fast in jedem Jahr wurden auch Bundesschatzbriefe vorzeitig zurückgegeben oder umgetauscht.
Hierzu habe ich drei Fragen was meine Einkommenssteuererklärungen bis 2008 und ab 2009 angeht. Grundsätzlich geht es mir nur darum, keine Steuerhinterziehung begangen zu haben. Diebezüglich mache ich mir Sorgen.
Ich war der Meinung, dass sowohl eine planmäßige Zinszahlung bei Typ A sowie eine Zinszahlung bei Fälligkeit oder bei vorzeitiger Rückgabe (Typ A und B) bis 2008 in Anlage KAP in Zeile 6 einzutragen war und ab 2009 in Zeile 7 (und 8).
1. Frage: Bundesschatzbriefe gelten angeblich als Finanzinnovation?
Nun hab ich gelesen, dass bei der Veräußerung von Bundesschatzbriefen die Regeln einer Finanzinnovation gelten, da sich der Bundesschatzbrief dann in eine Finnanzinnovation wandelt, wenn es sich um ein Papier mit steigender Zinszahlung handelt. (Bei allen Bundesschatzbriefen ist ja eine jährlich Zinssteigerung über die Laufzeit notiert). Hätte ich dann andere als die von der Bundesfinanzagentur in der Jahresbescheinigung ausgewiesenen Zinsen erklären müssen? Was ist zu veranlassen.
2. Frage: Hätten die Erträge aus der vorzeitigen Rückgabe von Bundeschatzbriefen zusätzlich zur Anlage KAP 2008: Zeile4 und 2009 Zeilen7/8) auch noch als Veräußerungsgeschäft (Anlage SO) erklärt werden müssen? Das habe ich nicht gemacht.
3. Frage: Ab 2009 weist die Bundesfinanzagentur auf der Steuerbescheinigung zusätzlich zu den in Zeile 7 der Anlage KAP zu erklärenden Erträgen auch darin enthaltene Gewinne im Sinne des § 20 Abs.2 EStg. aus? Diese sind in Zeile 8 (oder war es 9) der Anlage KAP einzutragen. Was hat das steuerlich für eine Bedeutung?
4. In 2006 habe ich aus Unwissenheit die Erträge aus den Bundeschatzbriefen zusammen mit den anderen Zinsen in Zeile 4 "aus Guthaben und Einlagen" erklärt. Laut Rücksprache mit dem Finanzamt hatte das keine Auswirkung, da die Summe in Zeile 16 sich durch den Fehler nicht ändert. Es dem so?
Hier der Link zu der Info bzgl. der Finanzinnovation:
http://www.steuer-schutzbrief.de/steuertipp-rubriken/steuer-tipps/artikel/bundesschatzbriefe-geldanlagen-a-z-steuererklaerung-2008.html
Vielen Dank
ich hoffe, es kennt sich jemand mit der steuerlichen Behandlung von Bundesschatzbriefen aus.
Ich bin seit 2005 im Besitz von Bundesschatzbriefen des Typs A und B. Fast in jedem Jahr wurden auch Bundesschatzbriefe vorzeitig zurückgegeben oder umgetauscht.
Hierzu habe ich drei Fragen was meine Einkommenssteuererklärungen bis 2008 und ab 2009 angeht. Grundsätzlich geht es mir nur darum, keine Steuerhinterziehung begangen zu haben. Diebezüglich mache ich mir Sorgen.
Ich war der Meinung, dass sowohl eine planmäßige Zinszahlung bei Typ A sowie eine Zinszahlung bei Fälligkeit oder bei vorzeitiger Rückgabe (Typ A und B) bis 2008 in Anlage KAP in Zeile 6 einzutragen war und ab 2009 in Zeile 7 (und 8).
1. Frage: Bundesschatzbriefe gelten angeblich als Finanzinnovation?
Nun hab ich gelesen, dass bei der Veräußerung von Bundesschatzbriefen die Regeln einer Finanzinnovation gelten, da sich der Bundesschatzbrief dann in eine Finnanzinnovation wandelt, wenn es sich um ein Papier mit steigender Zinszahlung handelt. (Bei allen Bundesschatzbriefen ist ja eine jährlich Zinssteigerung über die Laufzeit notiert). Hätte ich dann andere als die von der Bundesfinanzagentur in der Jahresbescheinigung ausgewiesenen Zinsen erklären müssen? Was ist zu veranlassen.
2. Frage: Hätten die Erträge aus der vorzeitigen Rückgabe von Bundeschatzbriefen zusätzlich zur Anlage KAP 2008: Zeile4 und 2009 Zeilen7/8) auch noch als Veräußerungsgeschäft (Anlage SO) erklärt werden müssen? Das habe ich nicht gemacht.
3. Frage: Ab 2009 weist die Bundesfinanzagentur auf der Steuerbescheinigung zusätzlich zu den in Zeile 7 der Anlage KAP zu erklärenden Erträgen auch darin enthaltene Gewinne im Sinne des § 20 Abs.2 EStg. aus? Diese sind in Zeile 8 (oder war es 9) der Anlage KAP einzutragen. Was hat das steuerlich für eine Bedeutung?
4. In 2006 habe ich aus Unwissenheit die Erträge aus den Bundeschatzbriefen zusammen mit den anderen Zinsen in Zeile 4 "aus Guthaben und Einlagen" erklärt. Laut Rücksprache mit dem Finanzamt hatte das keine Auswirkung, da die Summe in Zeile 16 sich durch den Fehler nicht ändert. Es dem so?
Hier der Link zu der Info bzgl. der Finanzinnovation:
http://www.steuer-schutzbrief.de/steuertipp-rubriken/steuer-tipps/artikel/bundesschatzbriefe-geldanlagen-a-z-steuererklaerung-2008.html
Vielen Dank
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