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Lohnsteuerbescheinigung über Elster

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    Lohnsteuerbescheinigung über Elster

    Hallo zusammen,

    ich muss über Elster eine Lohnsteuerbescheinigung 2023 für jemanden erstellen, welcher als Midijobber gearbeitet (800,00 € monatlich) und somit kein Lohnsteuerabzug hat. Bei "Arbeitslohn und Abzüge" habe ich das Arbeitslohn in Zeile 3 und bei Lohnsteuer in Zeile 4 0,00 eingetragen. Allerdings bekomme ich folgende Fehlermeldung:

    Es wurde Lohnsteuer für mehrere Kalenderjahre in Höhe von 0,00 EUR bescheinigt, jedoch wurden weder ermäßigt besteuerter Arbeitslohn noch Versorgungsbezüge für mehrere Kalenderjahre bescheinigt.

    Es gibt aber keinen ermäßigt besteuerten Arbeitslohn und keine Versorgungsbezüge. Was kann ich machen, damit diese Fehlermeldung behoben wird?

    Vielen Dank für die Hilfe!

    Herzliche Grüße
    Vicky

    #2
    Du musst die Lohnsteuer in einem anderen Feld eintragen, normale Lohnsteuer halt,, nicht Lohnsteuer für mehrere Jahre.

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      #3
      Dankeschön! Jetzt habe ich den Fehler behoben!

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        #4
        Wie bekomme ich einen Lohnsteuerbescheinigung von 2019

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          #5
          Zitat von SandriBey Beitrag anzeigen
          Wie bekomme ich einen Lohnsteuerbescheinigung von 2019
          Für wen oder was? Nach vier Jahren über den Abruf von Bescheinigungen jedenfalls nicht mehr, da darfst du dann den Arbeitgeber fragen.

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            #6
            Fürs Finanzamt Steuererklärung, brauche die Bescheinigung als noch Mutterschutzgeld gezahlt worden ist, das Steuerbüro existiert nicht mehr. Mit dem Arbeitgeber kein Kontakt.

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              #7
              ... das Steuerbüro existiert nicht mehr. Mit dem Arbeitgeber kein Kontakt.
              Dann wird es schwierig. Anhand deiner Lohnabrechnungen aus dem Jahr 2029 selbst ermitteln, fällt mir noch ein.

              Oder die Erklärung auf Papier ohne die sogenannten e-Daten einreichen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Zitat von SandriBey Beitrag anzeigen
                Fürs Finanzamt Steuererklärung, brauche die Bescheinigung als noch Mutterschutzgeld gezahlt worden ist, das Steuerbüro existiert nicht mehr. Mit dem Arbeitgeber kein Kontakt.
                (Den Arbeitgeber per Brief bitten, die Lohnsteuerbescheinigung noch einmal abzugeben?)

                Üblicherweise stehen auf den Lohnabrechnungen auch kumulierte Werte des Jahres.
                D.h. von der letzten Lohnabrechnung des Jahres können Steuerbrutto, gezahlte Lohnsteuer und gezahlte Kirchensteuer sowie die Sozialversicherungsbeiträge abgelesen und in die Steuererklärung eingetragen werden.
                Das FA kennt die Lohnsteuerbescheinigung, wenn der Arbeitgeber korrekt gehandelt hat, sowieso schon und wird das sicherlich abgleichen.

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                  #9
                  Тъй като разполагам с три фиша за заплати - за октомври, ноември и декември 2023г., считам, че данните за платени данъци за 2023г. трябва да се вземат от месеците октомври и ноември, тъй като за декември данъците се плащат през 2024г. Правилни ли е това?

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                    #10
                    Maßgeblich ist der Bruttolohn auf der Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2023.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Der vorstehende Betrag # 9 von Charlie24 steht etwas zusammenhanglos da. Macht fast den Eindruck, als wenn der vorherige Beitag, also der ehemalige # 9, danach von einer anderen Person gelöscht worden wäre.
                      SCJ timote
                      Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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                        #12
                        Ja, ich konnte mich an den Beitrag erinnern und hab ihn jetzt mal aus dem Papierkorb rausgeholt.

                        Auf den ersten Blick mag er wie Spam wirken. Aber es handelt sich ja ganz offensichtlich um eine ernstzunehmende Frage, auch wenn sie hier im falschen Unterforum ist.

                        Dass er nicht auf Deutsch ist - das ist doch ganz egal, oder? In Zeiten von Online-Übersetzern sollte es doch gelingen, die Frage zu verstehen. Das muss man nicht machen, aber ansonsten muss man sich auch kein Urteil darüber bilden.

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                          #13
                          Auf den ersten Blick mag er wie Spam wirken. Aber es handelt sich ja ganz offensichtlich um eine ernstzunehmende Frage,
                          So ist es ! Sonst hätte ich ja nicht geantwortet. Es wäre allerdings schon zu erwarten, dass die Fragesteller ein Übersetzungstool benutzen

                          und nicht auf bulgarisch fragen. Nachdem er eine zweite Frage auf bulgarisch gestellt hatte, wurde er auch noch gesperrt, natürlich nicht von mir.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Nuja, der dürfte in den Spam Filter gelaufen sein, Die kommen ja auch des öfteren auf anderen Sprachen.
                            Ich persönlich würde als Forenbetreiber allein aus diesem Grund fremdsprachliche Beiträge auch direkt aussortieren.
                            Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; Heute, 06:29.
                            Mit freundlichen Grüßen

                            Beamtenschweiß
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                              #15
                              Ich hatte den Beitrag gelesen, da war er jedenfalls nicht (mehr?) 'noch nicht freigegeben'.

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