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Lohnsteuerbescheinigung vom verstorbenen Arbeitgeber

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    Lohnsteuerbescheinigung vom verstorbenen Arbeitgeber

    Hallo zusammen, wir haben folgendes Problem. Der Arbeitgeber ist verstorben, die Firma existiert nicht mehr nach dem Tod der Cheffin. Die Erbengemeinschaft verweigert jeglichen Kontakt. Nun zu meiner Frage, wie könnte man an die Lohnsteuerbescheinigung kommen? Was würde passieren wenn wir keine bekommen, wovon wir aktuell ausgehen müssen?

    #2
    Normalerweise stehen in jeder Gehaltsabrechnung doch auch die kumulierten Jahreswerte (z.B. Januar bis Juni). Die würde ich einfach in die Anlage N eintragen - entspricht ja der Wahrheit...

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      #3
      Leider wurden keine Gehaltsabrechnungen ausgehändigt

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        #4
        Sorry, dann weiß ich auch nicht - die Nettobeträge (die aufm Bankkonto gelandet sind) helfen ja auch nicht weiter. Hoffentlich wurden wenigstens die Sozialversicherungsbeiträge abgeführt...

        Kann man dann nur dem Finanzamt erläutern und auf die Erbengemeinschaft verweisen - denke ich. Arbeitnehmersteuermäßig bin ich leider auch kein Eggsberde Vielleicht kennt sich ja jemand anderes besser aus.

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          #5
          Wenn für die vergangenen Jahre Lohnsteuerbescheinigungen korrekt übermittelt wurden und es konkret nur um das Jahr 2025 geht,

          besteht ja kein großer Zeitdruck. Du kannst dich an das Betriebsstättenfinanzamt wenden und deine Befürchtungen mitteilen.

          Die Erbengemeinschaft als Gesamtrechtsnachfolger muss alle steuerlichen und sonstigen Verpflichtungen des verstorbenen AG

          erfüllen. Wenn die Arbeitsverhältnisse korrekt beendet wurden, muss ja auch eine Meldung zur Sozialversicherung erfolgt sein.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Die Erbengemeinschaft schlagen das Erbe aus.

            Arbeitsverhältnis wurde nicht beendet.von keiner Seite

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              #7
              Irgendwer erbt immer. Wenn sonst keiner da ist, das jeweilige Bundesland.

              Hilft aber im konrekten Fall vermutlich eher nix

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                #8
                Die Erbengemeinschaft schlagen das Erbe aus.
                Dann ist ja auch keine Erbengemeinschaft entstanden. Es erbt der Fiskus, also das Bundesland.

                Weißt du denn überhaupt nicht, in welcher Höhe Lohnsteuer einbehalten wurde ?
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Das weiss ich leider nicht genau, da ich in diesem Jahr noch keine Gehaltsabrechnung bekommen habe.
                  Ja das ist schon sehr dubios. Das war ein kleiner Pflegedienst Cheffin knapp 80.
                  Wir haben leider keine Idee an wen oder was wir uns wenden sollen, ja es ist noch Zeit für die Steuer 2025, aber wenn ich heute keine Unterlagen bekomme, bekomme ich diese auch Ende des Jahres nicht.

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                    #10
                    Wie gesagt, die Lohnsteuerarbeitgeberstelle des FA des Arbeitgebers informieren. Vielleicht auch die Krankenkasse. Die prüfen dann.

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                      #11
                      Hallo,

                      zur Not kann man auch schätzen, etwa anhand der Vorjahresdaten mit prozentualer Anpassung in Höhe des Unterschieds beim Nettolohn.
                      Das man geschätzt hat sollte man natürlich dazuschreiben.

                      Stefan
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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