Hallo,
ich hätte da mal eine Frage. Der Beginn des Mutterschutzes einer Kollegin fiel zufällig grad auf den 01.01.2010. Anschließend ging sie in Elternzeit. Es wurden also keine Lohnsteuer oder Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt. Muss man in so einem Fall trotzdem eine Lohnsteuerbescheinigung machen (dann wohl eine "Nullmeldung"?)
Vielen Dank im Voraus.
tweedy
ich hätte da mal eine Frage. Der Beginn des Mutterschutzes einer Kollegin fiel zufällig grad auf den 01.01.2010. Anschließend ging sie in Elternzeit. Es wurden also keine Lohnsteuer oder Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt. Muss man in so einem Fall trotzdem eine Lohnsteuerbescheinigung machen (dann wohl eine "Nullmeldung"?)
Vielen Dank im Voraus.
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