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Lohnsteuerbescheinigung 2010 auch wenn nur Mutterschutz gezahlt

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    Lohnsteuerbescheinigung 2010 auch wenn nur Mutterschutz gezahlt

    Hallo,

    ich hätte da mal eine Frage. Der Beginn des Mutterschutzes einer Kollegin fiel zufällig grad auf den 01.01.2010. Anschließend ging sie in Elternzeit. Es wurden also keine Lohnsteuer oder Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt. Muss man in so einem Fall trotzdem eine Lohnsteuerbescheinigung machen (dann wohl eine "Nullmeldung"?)

    Vielen Dank im Voraus.

    tweedy

    #2
    AW: Lohnsteuerbescheinigung 2010 auch wenn nur Mutterschutz gezahlt

    Eine Lohnsteuerbescheinigung sicher nicht, da diese der Arbeitgeber ausstellt.

    Steht auf dieser Bescheinigung Arbeitslohn, und wurden steuerfreie Lohnersatzleistungen gezahlt (z. B. Mutterschaftsgeld, Elterngeld), die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, sind sie verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

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      #3
      AW: Lohnsteuerbescheinigung 2010 auch wenn nur Mutterschutz gezahlt

      @Kloebi: vielleicht sollten Sie erstmal lesen, worum es hier geht.

      @tweedy: wenn Sie als Arbeitgeber nichts bescheinigen können, brauchen Sie für diese Kollegin auch keine Lohnsteuerbescheinigung übermitteln.

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        #4
        AW: Lohnsteuerbescheinigung 2010 auch wenn nur Mutterschutz gezahlt

        o. k. wenn tweedy Arbeitgeber ist, ist das natürlich anders.

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          #5
          AW: Lohnsteuerbescheinigung 2010 auch wenn nur Mutterschutz gezahlt

          Hallo Kloebi und V. Liersee,

          vielen Dank für die Antworten. Also muss ich nun das Mutterschaftsgeld, das in 2010 gezahlt wurde per Lohnsteuerbescheinigung bescheinigen (sorry, doppelt gemoppelt) und bei Lohnsteuer, Sozialbeiträgen usw. jeweils 0,00 € eintragen oder muss ich nix machen (als Arbeitgeber!). Stehe wahrscheinlich grad bissl aufm Schlauch, sorry.https://www.elster.de/anwenderforum/images/icons/icon11.gif

          Viele Grüße
          tweedy

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            #6
            AW: Lohnsteuerbescheinigung 2010 auch wenn nur Mutterschutz gezahlt

            imho gibt es das mutterschaftsgeld von der krankenkasse und nicht vom arbeitgeber... der arbeitgeber zahlt doch hoechstens einen (steuerfreien) ausgleichsbetrag und (nur) dieser muesste dann entsprechend bescheinigt werden, oder?

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              #7
              AW: Lohnsteuerbescheinigung 2010 auch wenn nur Mutterschutz gezahlt

              Hallo,

              dass nur der steuerfreie Beitrag gezahlt wurde, weiß ich, ich will ja wissen (weil alles eben steuerfrei ist), ob man diesen Beitrag zum Mutterschaftsgeld eine Lohnsteuerbescheinigung anfertigen muss oder ob man das nicht braucht.

              Viele Grüße

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                #8
                AW: Lohnsteuerbescheinigung 2010 auch wenn nur Mutterschutz gezahlt

                da der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld vom AG getragen und nach § 32b Abs. 1 Nr. 1 c EStG dem Progressionsvorbehalt unterliegt, ist er nach § 41b Abs. 1 Nr. 5 in die Lohnsteuerbescheinigung einzutragen.
                Zuletzt geändert von Kloebi; 17.03.2011, 14:04.

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