Hallo,
ich habe versucht, meine Fragen mittels Internet zu klären, was mir auch zum großen Teil gelungen ist.
Zu einem Fragenkomplex habe ich aber keine Antwort finden können. Deshalb habe ich mich angemeldet und würde mich sehr freuen, wenn Antowrten gefunden werden könnten.
Wenn man in der Erstausbildung ist, dann sind Kosten, die dafür anfallen, ja keine Werbungskosten, sondern Sonderausgaben.
1.) Heißt das, dass ich sowohl Sonderausgaben bis 4.000 € geltend machen kann und ZUSÄTZLICH die Werbungskostenpauschale von 920 € angerechnet bekomme?
2.) Für die Sonderausgaben hat man ja nur Feld 47, also wenig Platz, was zu erläutern. Kann man die Sonderausgaben einfach bei den Werbugnskosten reinschreiben und dann in Feld 47 darauf verweisen?
3.) Wird das mit den Auswärtstätigkeiten, die bei der Berufsausbildung anfallen, bei den Sonderausgaben genauso gehandhabt wie bei den Werbungskosten? Also auch Verpflegungsmehraufwand in den ersten 3 Monaten und 30 cent pro Kilometer?
4.) Wenn 3. ja: Können Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft bei täglicher Fahrt zur Auswärtstätigkeit auch 30 cent geltend machen, wie es bei der Fahrt zu regelmäßigen Arbeitsstätte geht?
Vielen lieben Dank schon mal an die Helfenden!
Gruß
Inspektor (der kein Steuerinspektor und deshalb auf Hilfe angewiesen ist )
ich habe versucht, meine Fragen mittels Internet zu klären, was mir auch zum großen Teil gelungen ist.
Zu einem Fragenkomplex habe ich aber keine Antwort finden können. Deshalb habe ich mich angemeldet und würde mich sehr freuen, wenn Antowrten gefunden werden könnten.
Wenn man in der Erstausbildung ist, dann sind Kosten, die dafür anfallen, ja keine Werbungskosten, sondern Sonderausgaben.
1.) Heißt das, dass ich sowohl Sonderausgaben bis 4.000 € geltend machen kann und ZUSÄTZLICH die Werbungskostenpauschale von 920 € angerechnet bekomme?
2.) Für die Sonderausgaben hat man ja nur Feld 47, also wenig Platz, was zu erläutern. Kann man die Sonderausgaben einfach bei den Werbugnskosten reinschreiben und dann in Feld 47 darauf verweisen?
3.) Wird das mit den Auswärtstätigkeiten, die bei der Berufsausbildung anfallen, bei den Sonderausgaben genauso gehandhabt wie bei den Werbungskosten? Also auch Verpflegungsmehraufwand in den ersten 3 Monaten und 30 cent pro Kilometer?
4.) Wenn 3. ja: Können Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft bei täglicher Fahrt zur Auswärtstätigkeit auch 30 cent geltend machen, wie es bei der Fahrt zu regelmäßigen Arbeitsstätte geht?
Vielen lieben Dank schon mal an die Helfenden!
Gruß
Inspektor (der kein Steuerinspektor und deshalb auf Hilfe angewiesen ist )
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