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Ausbildungskosten: Sonderausgaben UND Werbungskostenpauschale?

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    Ausbildungskosten: Sonderausgaben UND Werbungskostenpauschale?

    Hallo,

    ich habe versucht, meine Fragen mittels Internet zu klären, was mir auch zum großen Teil gelungen ist.
    Zu einem Fragenkomplex habe ich aber keine Antwort finden können. Deshalb habe ich mich angemeldet und würde mich sehr freuen, wenn Antowrten gefunden werden könnten.

    Wenn man in der Erstausbildung ist, dann sind Kosten, die dafür anfallen, ja keine Werbungskosten, sondern Sonderausgaben.

    1.) Heißt das, dass ich sowohl Sonderausgaben bis 4.000 € geltend machen kann und ZUSÄTZLICH die Werbungskostenpauschale von 920 € angerechnet bekomme?

    2.) Für die Sonderausgaben hat man ja nur Feld 47, also wenig Platz, was zu erläutern. Kann man die Sonderausgaben einfach bei den Werbugnskosten reinschreiben und dann in Feld 47 darauf verweisen?

    3.) Wird das mit den Auswärtstätigkeiten, die bei der Berufsausbildung anfallen, bei den Sonderausgaben genauso gehandhabt wie bei den Werbungskosten? Also auch Verpflegungsmehraufwand in den ersten 3 Monaten und 30 cent pro Kilometer?

    4.) Wenn 3. ja: Können Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft bei täglicher Fahrt zur Auswärtstätigkeit auch 30 cent geltend machen, wie es bei der Fahrt zu regelmäßigen Arbeitsstätte geht?

    Vielen lieben Dank schon mal an die Helfenden!

    Gruß
    Inspektor (der kein Steuerinspektor und deshalb auf Hilfe angewiesen ist )

    #2
    AW: Ausbildungskosten: Sonderausgaben UND Werbungskostenpauschale?

    Zitat von Inspektor Beitrag anzeigen
    Kann man die Sonderausgaben einfach bei den Werbugnskosten reinschreiben und dann in Feld 47 darauf verweisen?
    Natürlich nicht.

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      #3
      AW: Ausbildungskosten: Sonderausgaben UND Werbungskostenpauschale?

      Und warum nicht? Das Feld 47 bietet nun mal keine Möglichkeit, explizit die ganzen Sonderausgaben der Berufsausbildung aufzulisten. Ich will die Kosten ja nicht doppelt geltend machen, sondern nur übersichtlich darstellen.

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        #4
        AW: Ausbildungskosten: Sonderausgaben UND Werbungskostenpauschale?

        dann hilft dir nur ne kommerzielle software weiter oder du schreibst ne gesonderte anlage - efo bietet diesen service als kostenloses programm nicht

        Kommentar


          #5
          AW: Ausbildungskosten: Sonderausgaben UND Werbungskostenpauschale?

          wenn man den sachverhalt liest kommt man aber zu dem schluss, dass von ner falschen ausgangslage ausgegangen wird - ausbildung sind zwar grundsätzlich sonderausgaben, dies ist aber anders, wenn man während der ausbildung in einem dienst- oder arbeitsverhältnis steht und dafür arbeitslohn erhält

          in diesem falle sind die ausbildungskosten keine sonderausgaben sondern ganz normale werbungskosten

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            #6
            AW: Ausbildungskosten: Sonderausgaben UND Werbungskostenpauschale?

            OK, vielen Dank, dann kann ich das ja ganz normal bei den Werbungskosten eintragen.
            Und wie ist das bei Auswärtstätigkeiten für die Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft? Können die auch 30 Cent pro km geltend machen?

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              #7
              AW: Ausbildungskosten: Sonderausgaben UND Werbungskostenpauschale?

              für fahrten wohnung - arbeitsstätte gibt es unabhängig vom verkehrsmittel 30 cent je entfernungskilometer - also auch bei mitfahrt als teilnehmer einer fahrgemeinschaft

              sind die fahrten jedoch reisekosten zu einer auswärtigen einsatz-/tätigkeitsstätte dann gibts nur die tatsächlichen kosten, was für mitfahrt in ner fahrgemeinschaft bei 0 kosten auch 0 werbungskosten bedeutet - sollten zuzahlungen der mitfahrer erfolgt sein könnten diese angesetzt werden, diese zahlungen führen dann beim fahrer auch zu sonstigen einkünften

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