Wenn dies Ihr erster Besuch hier ist,
lesen Sie bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen
durch. Sie müssen sich vermutlich registrieren,
bevor Sie Beiträge verfassen können. Klicken Sie oben auf 'Registrieren', um den Registrierungsprozess zu
starten. Sie können auch jetzt schon Beiträge lesen. Suchen Sie sich einfach das Forum aus, das Sie am meisten
interessiert.
gehts um die frage wo der arbeitgeber die einzutragen hat dann steuerberater fragen, da für die bescheinigung als ermäßigt zu besteuernde zahlung gewisse voraussetzungen geprüft sein müssen
gehts um die frage einer vom arbeitgeber bereits in der lohnsteuerbescheinigung bescheinigten abfindung, wo diese in der steuererklärung eingetragen werden muss, dann einfach die lohnsteuerbescheinigung abtippen
Im Nov. 2011 habe ich mit meinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag geschlossen.
Die Abfindung (210.000€) wurde im Januar 2012 ausgezahlt.
Lohnsteuer (28.000€) und Soli (1.500€) wurden da schon abgezogen (1/5tel Regelung).
2012 habe ich noch Sonderzahlungen (8.000€) und ALG1 (12.000€) bezogen und meine Frau hat auch noch 16.000€ dazu verdient.
Mir wurde gesagt, dass die Abfindung damit voll versteuert wäre.
Gebe ich die Abfindung jedoch bei der Ekst.-Erklärung mit ein, so droht mir nun eine Nachzahlung von 24.000€ !!!
Dann würde die Abfindung doch 2mal versteuert werden - oder ???
Quatsch. Der Lohnsteuerabzug ist eine Art Einkommensteuervorauszahlung. Alle Einkünfte sind dann in der Steuererklärung einzutragen und dann wird final abgerechnet, ob es zu einer Erstattung oder einer Nachzahlung kommt. Denn im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung wird ja auch der Lohnsteuerabzug wieder gegengerechnet, siehe die Steuerberechnung des Programms.
Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
Schon klar ...
laut Abfindungsrechner hat mein Ex-Arbeitgeber ja auch die Steuer/Soli richtige abgezogen.
Dachte/hoffte mit der Einmalzahlung wäre alles damit abgegolten,
doch die Abfindung wird auch noch zum .zu versteuernden Einkommen. hinzugerechnet.
Somit ergibt sich diese hohe Nachzahlung
zvE = 224.000€
Festgesetzte Einkommenssteuer = 54.000€
wäre die Abfindung doppelt berücksichtig, läge das zvE bei 434.000 Euro. Wahrscheinlich ist auf die anderen Einkünfte (8.000 und 16.000) zu wenig Steuer einbehalten worden, bzw. die Lohnersatzleistungen (ALG I) erhöhen den Steuersatz und wirken sich damit nachteilig aus.
Wird oft vergessen: Wurde die Anlage Vorsorgeaufwand hinzugefügt?
Kommentar