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Verlustfeststellung

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    Verlustfeststellung

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zur Verlustfeststellung bzw. wie diese angezeigt wird.

    Mein Fall:
    Von 2006-2009 war ich Student.
    Im Zeitraum von 2007 bis 2009 habe ich Studiengebühren bezahlt. Da ich davor eine Berufsausbildung gemacht habe, kann ich nach BFH-Urteils VI R 14/07 meine Studiengebühren steuerlich als Werbungskosten geltend machen.

    Für 2007 habe ich dann vor einer Woche rückwirkend meine Einkommenssteuererklärung abgegeben.
    Dort habe ich 500€ Studiengebühren als Werbungskosten angegeben. Im Jahr 2007 habe ich aufgrund von zu niedrigen Einnahmen als Arbeitnehmer keine Steuern gezahlt.

    Daher habe ich für das Steuerjahr 2007 eine Verlustfeststellung beantragt, um diese in das Jahr 2008 bzw. weitere Folgende vorzutragen.

    In meinem, am Wochenende, erhaltenen Steuerbescheid sehe ich die Werbungskosten zwar als anerkannt, aber nicht wieviel Verlustvortrag ins Jahr 2008 und Folgende stattfindet. Den Verlustvortrag möchte ich am Ende logischerweise mit dem Steuerjahr 2010 verrechnen, als ich, aufgrund meines Gehalts, erstmals Lohnsteuern bezahlen musste.

    Meine Frage dazu jetzt:
    - Bekomme ich noch einen gesonderten Bescheid wo steht wie hoch der Verlustvortrag ausfällt?
    - Wenn nicht. Welche Angaben muss ich jetzt in 2008 machen? Muss ich hier wieder eine Verlustfeststellung beantragen?

    Ich hoffe jemand kann mir da kurz weiterhelfen.

    Gruß

    #2
    AW: Verlustfeststellung

    wenn dies alles so anerkannt wurde und der Gesamtbetrag der Einkünfte auch tatsächlich negativ war, hättest Du einen Bescheid über die gesonderte Verlustfeststellung zum 31.12.2007 zeitgleich mit dem Einkommensteuerbescheid erhalten müssen. Wenn nicht, nochmals beim FA nachfragen.

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      #3
      AW: Verlustfeststellung

      Also "oben" im Bescheid wurden die Werbungskosten so aufgeführt (lt. Angaben) und auch in der dabenliegenden Spalte angezeigt.

      Am Ende kam ein Verlust von -8 heraus, der mir auf mein Konto überwiesen werden soll.

      Ich bin dann davon ausgegangen, dass dies nur das Steuerjahr 2007 betrifft und eine Verlustfesstellung gesondert von dem Bescheid eingeht.

      Kommentar


        #4
        AW: Verlustfeststellung

        ein Verlustvortrag kommt nur in Betracht, wenn der Gesambetrag der Einkünfte negativ ist. Ist er das, oder mindern die WK zwar die Einnahmen, der Gesamtbetrag bleibt aber positiv? Dann gibt es auch keinen Verlustvortrag.

        Kommentar


          #5
          AW: Verlustfeststellung

          Naja ich hatte in 2007 zwar Einnahmen, die waren aber so gering, dass ich keine Lohnsteuer gezahlt habe.

          Von daher müsste am Ende eine Minus von ca. 500 € rauskommen.

          Tut es aber nicht, sondern nur von -8 €.

          Ich werde wohl nochmal beim Finanzamt vorbeischauen und nachfragen, warum das dann nicht berücksichtigt wurde.

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            #6
            AW: Verlustfeststellung

            Übrigens: Danke Kloebi

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              #7
              AW: Verlustfeststellung

              es ist wie kloebi schon schrieb erstmal nicht von belang, ob lohnsteuer gezahlt wurde oder nicht.

              entscheidend ist die aufrechnung der einkuenfte gegen die werbungskosten.

              man kann mehrere tausend euro verdienen ohne steuern bezahlen zu müssen, davon hat man aber noch lange keinen verlust.

              liegen also die einkuenfte sagen wir mal bei 1000 euro, die werbungskosten bei 500 euro, so hat man immer noch 500 euro verdient, auf die zahlt man keine steuern, aber verlust zum vortragen gibt es nicht.

              hat man 500 euro verdient, die werbungskosten liegen aber bei 1000 euro, entstehen 500 euro verlust, die kann man tatsaechlich vortragen.

              wenn die 8 euro aufs konto gezahlt werden sollen, handelt es sich dabei nicht um einen verlust sondern um eine erstattung vorab gezahlter steuern. das bedingt aber noch nicht unbedingt einen verlust.

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