Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Verlustfeststellung bzw. wie diese angezeigt wird.
Mein Fall:
Von 2006-2009 war ich Student.
Im Zeitraum von 2007 bis 2009 habe ich Studiengebühren bezahlt. Da ich davor eine Berufsausbildung gemacht habe, kann ich nach BFH-Urteils VI R 14/07 meine Studiengebühren steuerlich als Werbungskosten geltend machen.
Für 2007 habe ich dann vor einer Woche rückwirkend meine Einkommenssteuererklärung abgegeben.
Dort habe ich 500€ Studiengebühren als Werbungskosten angegeben. Im Jahr 2007 habe ich aufgrund von zu niedrigen Einnahmen als Arbeitnehmer keine Steuern gezahlt.
Daher habe ich für das Steuerjahr 2007 eine Verlustfeststellung beantragt, um diese in das Jahr 2008 bzw. weitere Folgende vorzutragen.
In meinem, am Wochenende, erhaltenen Steuerbescheid sehe ich die Werbungskosten zwar als anerkannt, aber nicht wieviel Verlustvortrag ins Jahr 2008 und Folgende stattfindet. Den Verlustvortrag möchte ich am Ende logischerweise mit dem Steuerjahr 2010 verrechnen, als ich, aufgrund meines Gehalts, erstmals Lohnsteuern bezahlen musste.
Meine Frage dazu jetzt:
- Bekomme ich noch einen gesonderten Bescheid wo steht wie hoch der Verlustvortrag ausfällt?
- Wenn nicht. Welche Angaben muss ich jetzt in 2008 machen? Muss ich hier wieder eine Verlustfeststellung beantragen?
Ich hoffe jemand kann mir da kurz weiterhelfen.
Gruß
ich habe eine Frage zur Verlustfeststellung bzw. wie diese angezeigt wird.
Mein Fall:
Von 2006-2009 war ich Student.
Im Zeitraum von 2007 bis 2009 habe ich Studiengebühren bezahlt. Da ich davor eine Berufsausbildung gemacht habe, kann ich nach BFH-Urteils VI R 14/07 meine Studiengebühren steuerlich als Werbungskosten geltend machen.
Für 2007 habe ich dann vor einer Woche rückwirkend meine Einkommenssteuererklärung abgegeben.
Dort habe ich 500€ Studiengebühren als Werbungskosten angegeben. Im Jahr 2007 habe ich aufgrund von zu niedrigen Einnahmen als Arbeitnehmer keine Steuern gezahlt.
Daher habe ich für das Steuerjahr 2007 eine Verlustfeststellung beantragt, um diese in das Jahr 2008 bzw. weitere Folgende vorzutragen.
In meinem, am Wochenende, erhaltenen Steuerbescheid sehe ich die Werbungskosten zwar als anerkannt, aber nicht wieviel Verlustvortrag ins Jahr 2008 und Folgende stattfindet. Den Verlustvortrag möchte ich am Ende logischerweise mit dem Steuerjahr 2010 verrechnen, als ich, aufgrund meines Gehalts, erstmals Lohnsteuern bezahlen musste.
Meine Frage dazu jetzt:
- Bekomme ich noch einen gesonderten Bescheid wo steht wie hoch der Verlustvortrag ausfällt?
- Wenn nicht. Welche Angaben muss ich jetzt in 2008 machen? Muss ich hier wieder eine Verlustfeststellung beantragen?
Ich hoffe jemand kann mir da kurz weiterhelfen.
Gruß
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