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Unterschied Elster und Finanzamtberechnung

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    Unterschied Elster und Finanzamtberechnung

    Hallo,
    mit Elster machte ich meinen Lohnsteuerjahresausgleich. Die Berechnung ergab,
    das ich 1000€ erstattet bekomme. So schickte ich den ab. Freitag kam Post vom Fianzamt, ich sollte 3000€ nachzahlen.
    Ich hin, bitte nachrechnen. (Ich hatte den Fehler gefunden, die dann auch.)
    "Sie können mit 600€ Erstattung rechnen. Sie hören von uns."
    Das darf ja wohl nicht wahr sein, das Elster 1000€ ausrechnet, und ich dann 600€
    zurückbekomme. Da kann man sich das Ausrechnen doch sparen, wenn es doch nicht stimmt.
    Die letzten Jahre konnte ich mich zu 99% darauf verlassen. Es waren nur Cent unterschiede.

    Hat das Finanzamt noch andere Daten von woanders bekommen? Möglich wäre es.

    Situation:
    Ehefrau: 1/2 Jahr gearbeitet und mit Abfindung (versteuert ) entlassen und dann arbeitslos.
    Ehemann: in Altersteilzeit das ganze Jahr.

    Wo könnten dort die (versteckten) Daten herkommen, die vielleicht automatisch von Arge, oder KK oder der LVA gesendet werden?

    Gruß
    Wolfgang

    #2
    AW: Unterschied Elster und Finanzamtberechnung

    Das hängt vermutlich mit ihrem Aufstockungsbetrag zur Altersteilzeit zusammen, den das FA vom Arbeitgeber erhält. Dieser ist zwar steuerfrei, die Zahlungen erhöhen jedoch den Steuersatz (Progressionsvorbehalt). Ähnlich verhält es sich mit dem ALG der Ehefrau. Elster kann natürlich nur das berechnen, was sie auch eingeben. Wenn da was fehlt, ist die errechnete Erstattung halt zu hoch.

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      #3
      AW: Unterschied Elster und Finanzamtberechnung

      Ich habe die Lohnsteuerkarten eingegeben.
      Die Briefe von der Arge mit dem ALG.
      Was kann da noch sein?

      Ja, dieser ??Progressionsvorbehalt, (sorry, der Text ist nicht sichtbar,
      und ich kenne den Ausdruck der Unsicher macht nicht. )
      Zuletzt geändert von Slowfox; 21.03.2011, 16:27.

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        #4
        AW: Unterschied Elster und Finanzamtberechnung

        Wenn es gravierende Unterschiede zwischen der Berechnung in ElsterFormular und dem Bescheid gibt, sollte man halt die Berechnungen mal vergleichen und sich die Hinweise im Bescheid zu Abweichungen von der Erklärung anschauen. Ein paar Klassiker sind hier im Forum ja wohlbekannt, z.B. ein Nein bei der Frage nach steuerfreien Zuschüssen zur KV, obwohl sozialversicherungspflichtig gearbeitet wurde.
        Und natürlich gibt es Datenübermittlungen, bei Sozialleistungen sowieso, aber man schaue sich einfach mal an, welche Datenwege bzgl. Krankenkasse, Riester, Rürup und Co in den letzten Jahren Einzug in die Gesetze gehalten haben.

        Mit der Ausstellung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung durch AG hat das aber nichts zu tun.

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          #5
          AW: Unterschied Elster und Finanzamtberechnung

          Zitat von neysee Beitrag anzeigen
          ein Nein bei der Frage nach steuerfreien Zuschüssen zur KV, obwohl sozialversicherungspflichtig gearbeitet wurde.
          Ist JA, ich kenne den Unterschied.
          Riester, Rürup und Co nutze ich nicht.

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            #6
            AW: Unterschied Elster und Finanzamtberechnung

            Zitat von Slowfox Beitrag anzeigen
            Ist JA, ich kenne den Unterschied.
            Riester, Rürup und Co nutze ich nicht.
            Das waren ja auch nur Beispiele.

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              #7
              AW: Unterschied Elster und Finanzamtberechnung

              Zitat von neysee Beitrag anzeigen
              Das waren ja auch nur Beispiele.
              Weiß ich doch, bin aber nicht weiter auf die restlichen 400€ zugekommen

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                #8
                AW: Unterschied Elster und Finanzamtberechnung

                das wird hier auch keiner hellsehen koennen... ;-)

                ich wuerde mal raten, das die abfindung der knackpunkt ist. wurde diese denn auf der lohnsteuerbescheinigung aufgefuehrt? wenn diese fehlt oder es dafuer eine eigene bescheinigung geben sollte/müsste/hätte, wäre evtl. auch die zunächst geforderte nachzahlung auch noch irgendwo herzuholen gewesen (wenn das FA die zwar herangezogen haette, aber die darauf abgefuehrte Lohnsteuer unberuecksichtigt gelassen hat)

                ggf. hilft nur der weg zum steuerberater, oder nochmal sachbearbeiter vom FA wenn man die erklärungen auf dem bescheid nicht zuordnen kann und gewissheit haben will... einfach die berechnung audrucken und mitnehmen.

                fakt ist, das die berechnung des programms eine unverbindliche prognose abgibt., daher sollte man das geld nicht verprassen, bevor man es wirklich vom FA hat ;-)


                (@Kloebi: der aufstockungsbetrag sollte imho auf der lohnsteuerbescheinigung stehen, und müsste vom programm also für den progressionsvorbehalt beruecksichtigt werden)

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                  #9
                  AW: Unterschied Elster und Finanzamtberechnung

                  Aber kann der Unterschied der Elster und der FA-Berechnung 400€ betragen?
                  Eingegeben wurde 2 Steuerkarten.
                  Bei meiner Frau stand unter Pkt. 19 die Abfindung 14500€.
                  Die sind aber nach der Beschreibung auch Brutto in Pkt. 3 aufgeführt, d.h. versteuert.
                  Zusätzlich wurde das von der Arge mit eingetragen.
                  Von mir die Steuerkarte, Schwerbehinderung 50%, Spendenquittung eingetragen.
                  Keine Versicherungen, km-Geld oder was eingegeben. (Bringt nix)

                  Und dann so ein Unterschied.
                  :-( Was kostet ein Steuerberater? Wenn er die 400 noch rausbekommt, lohnt sich das ja doch noch.

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                    #10
                    AW: Unterschied Elster und Finanzamtberechnung

                    gab es den endgueltigen bescheid denn jetzt ueberhaupt schon? oder nur die vorab-aussage vom finanzamt?
                    worin lag denn das problem begruendet, das die urspruenglich 3000 euro nachzahlung haben wollten?

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                      #11
                      AW: Unterschied Elster und Finanzamtberechnung

                      Es war der Bescheid, der nach meinem kam. Ich kann noch Widerspruch einlegen.

                      Ich bin mit dem Steuerbescheid hingegangen (Montag gegen 9:00 Uhr)
                      "Guten Morgen, ich hoffe Sie hatten ein besseres Wochenende als ich."
                      Dann habe ich der Frau, die das bearbeitet gesagt, das da was nicht stimmt.
                      Nachdem sie alles durchgesehen hatte, sagte sie, das das Lohnbüro (mit der Abfindung)
                      was falsch gemacht hätte.
                      Klar, sagte ich, denn ich habe 1000€ Rückzahlung mit Elster errechnet.
                      Sie nahm den Taschenrechner und sagte dann, das es um 600€ Rückzahlung
                      geben würde. Aber sie wollte sich noch an die Firma wenden.
                      Keine Ahnung in welche "Schachtel" sie jetzt die Abfindung gepackt hat. :-)
                      Langsam denke ich, das es auf den FA Mitarbeiter ankommt, was man wieder ´rausbekommt.

                      Ich will nichts unrechtes machen, ich will nur was Recht ist, und da habe ich seit dem
                      jetzigen Lohnsteuerjahresausgleich meine Zweifel.
                      Zuletzt geändert von Slowfox; 21.03.2011, 23:34. Grund: Satz vergessen.

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                        #12
                        AW: Unterschied Elster und Finanzamtberechnung

                        wenn seitens des arbeitgebers was falsch bescheinigt wurde, kann das programm elsterformular das nicht erkennen, das muss ja davon ausgehen, das die eingetragenen/uebernommenen werte stimmen, da die moeglichkeit zum abgleich mit anderen quellen fehlt.
                        imho ist das mit der versteuerung einer abfindung auch nicht so trivial (fünftelregelung etc.)

                        das finanzamt hingegen hat die zahlen ja auch durch den AG und die Arge etc. direkt vorliegen, kann also zusaetzliche vergleiche/recherchen anstellen.

                        wenn ich das jetzt recht verstanden habe, ist das mit den 600 Euro also auch noch gar nicht fix, sondern nur eine muendliche aussage der Sachbearbeiterin. somit wuerde ich jetzt erstmal abwarten, was als nächster bescheid kommt, bevor ich mir darüber weiter das hirn zermatere ;-)

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                          #13
                          AW: Unterschied Elster und Finanzamtberechnung

                          Zitat von Falzo Beitrag anzeigen
                          wenn ich das jetzt recht verstanden habe, ist das mit den 600 Euro also auch
                          noch gar nicht fix, sondern nur eine muendliche aussage der Sachbearbeiterin.
                          somit wuerde ich jetzt erstmal abwarten, was als nächster bescheid kommt,
                          bevor ich mir darüber weiter das hirn zermatere ;-)
                          Ja, leuchtet mir (fast) alles ein. Ich werde Nachricht geben, was ´rauskommt.

                          Herzlichen Dank erstmal

                          Gruß
                          Wolfgang www.f6-club.de

                          Ps. Ab 1. April geht es los. (Saisonkennzeichen)

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                            #14
                            AW: Unterschied Elster und Finanzamtberechnung

                            das interessiert mich auch
                            LG MAX v S.

                            (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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                              #15
                              AW: Unterschied Elster und Finanzamtberechnung

                              Zitat von Max_v_S Beitrag anzeigen
                              das interessiert mich auch
                              Ja, war mir klar. Keine 100€, sondern 666€. Eine Zahl der Satanisten.
                              Ich werde bald zum Elch. Aber das paßt. Weiter will ich mich dazu nicht äußern.

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